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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
‘Das war doch nur ein kleiner Klaps!’, ‘Mein Kind ist die Treppe herunter gefallen.’ - Diese Satze werden von misshandelnden Eltern oft als Ausfluchte ihrer Taten genutzt. Auch Aussagen wie ‘Eine Ohrfeige hat noch niemandem geschadet’ sind in der Gesellschaft noch immer gelaufig. Es zeigt sich, dass Gewalt gegen Kinder in der Gesellschaft allgegenwartig ist - sie beginnt mit dem kleinen Klaps im Alltag und kann bis zu schlimmsten Verletzungen des Kindes fuhren. Dabei tritt Kindesmisshandlung in verschiedenen Formen, wobei der UEbergang fliessend ist und die Misshandlungsformen nicht klar voneinander getrennt werden koennen. Verletzen Eltern ihre Erziehungs- und Fursorgepflicht und sind die Entwicklung und das Wohl des Kindes gefahrdet, so ist es die Aufgabe des Jugendamtes mit geeigneten Angeboten Abhilfe zu schaffen. Hierzu zahlen Angebote wie Fruhe Hilfen, als praventive Unterstutzungsangebote, und Hilfen zur Erziehung, als Massnahme bei erzieherischem Bedarf. Aus diesem Spannungsverhaltnis ergibt sich die Frage: Wird im Rahmen Fruher Hilfen und weiterer Interventionsmoeglichkeiten des Jugendamtes in das Elternrecht eingegriffen?
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‘Das war doch nur ein kleiner Klaps!’, ‘Mein Kind ist die Treppe herunter gefallen.’ - Diese Satze werden von misshandelnden Eltern oft als Ausfluchte ihrer Taten genutzt. Auch Aussagen wie ‘Eine Ohrfeige hat noch niemandem geschadet’ sind in der Gesellschaft noch immer gelaufig. Es zeigt sich, dass Gewalt gegen Kinder in der Gesellschaft allgegenwartig ist - sie beginnt mit dem kleinen Klaps im Alltag und kann bis zu schlimmsten Verletzungen des Kindes fuhren. Dabei tritt Kindesmisshandlung in verschiedenen Formen, wobei der UEbergang fliessend ist und die Misshandlungsformen nicht klar voneinander getrennt werden koennen. Verletzen Eltern ihre Erziehungs- und Fursorgepflicht und sind die Entwicklung und das Wohl des Kindes gefahrdet, so ist es die Aufgabe des Jugendamtes mit geeigneten Angeboten Abhilfe zu schaffen. Hierzu zahlen Angebote wie Fruhe Hilfen, als praventive Unterstutzungsangebote, und Hilfen zur Erziehung, als Massnahme bei erzieherischem Bedarf. Aus diesem Spannungsverhaltnis ergibt sich die Frage: Wird im Rahmen Fruher Hilfen und weiterer Interventionsmoeglichkeiten des Jugendamtes in das Elternrecht eingegriffen?