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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) in Kraft. Die Richtlinie der Europaischen Union (EU) soll bestimmte Bevoelkerungsgruppen vor einer spezifischen Benachteiligung im Berufsleben schutzen. Dies hat weitreichende Folgen fur das Personalmanagement. Zur Bekampfung der Benachteiligung bzw. Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt versucht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Zusammenarbeit mit dem Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) anhand von anonymisierten Bewerbungsverfahren verschiedene Formen der Diskriminierung im Bewerbungsprozess zu beseitigen. Die Durchfuhrung des Pilotprojekts soll die Akzeptanz anonymisierter Bewerbungsverfahren durch deutsche Unternehmen erhoehen. Die potenzielle Ausschoepfung und ein offener Zugang zum Arbeitsmarkt ist eine Voraussetzung fur eine vielfaltige Gesellschaft. Dennoch machen Arbeitssuchende trotz Fachkraftemangels und Nachwuchsbedarfs die Erfahrung, dass der Arbeitsmarkt nicht offen ist. Ziel dieser Studie ist die kritische Betrachtung der Massnahme anonymisiertes Bewerbungsverfahren , die durch die Antidiskriminierungsstelle im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes getestet wurde. Hierbei wird Stellung zu der Frage genommen, ob sich die Chancengleichheit durch anonymisierte Bewerbungen verandert und welche Auswirkungen fur das Personalmanagement daraus entstehen. Dies geschieht einerseits durch den Vergleich zwischen anonymisierter und traditioneller Bewerbung und andererseits durch die kritische Analyse des Pilotprojektes der Antidiskriminierungsstelle und dessen Ergebnisse. In die Diskussion mit einbezogen werden aktuelle politische und gesellschaftliche Stellungnahmen. Die verwendeten Formulierungen in dieser Studie sind, zur besseren Lesbarkeit, in mannlicher Form gewahlt. Dies ist wertfrei zu betrachten und stellt keine Absicht zur Diskriminierung dar.
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Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) in Kraft. Die Richtlinie der Europaischen Union (EU) soll bestimmte Bevoelkerungsgruppen vor einer spezifischen Benachteiligung im Berufsleben schutzen. Dies hat weitreichende Folgen fur das Personalmanagement. Zur Bekampfung der Benachteiligung bzw. Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt versucht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Zusammenarbeit mit dem Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) anhand von anonymisierten Bewerbungsverfahren verschiedene Formen der Diskriminierung im Bewerbungsprozess zu beseitigen. Die Durchfuhrung des Pilotprojekts soll die Akzeptanz anonymisierter Bewerbungsverfahren durch deutsche Unternehmen erhoehen. Die potenzielle Ausschoepfung und ein offener Zugang zum Arbeitsmarkt ist eine Voraussetzung fur eine vielfaltige Gesellschaft. Dennoch machen Arbeitssuchende trotz Fachkraftemangels und Nachwuchsbedarfs die Erfahrung, dass der Arbeitsmarkt nicht offen ist. Ziel dieser Studie ist die kritische Betrachtung der Massnahme anonymisiertes Bewerbungsverfahren , die durch die Antidiskriminierungsstelle im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes getestet wurde. Hierbei wird Stellung zu der Frage genommen, ob sich die Chancengleichheit durch anonymisierte Bewerbungen verandert und welche Auswirkungen fur das Personalmanagement daraus entstehen. Dies geschieht einerseits durch den Vergleich zwischen anonymisierter und traditioneller Bewerbung und andererseits durch die kritische Analyse des Pilotprojektes der Antidiskriminierungsstelle und dessen Ergebnisse. In die Diskussion mit einbezogen werden aktuelle politische und gesellschaftliche Stellungnahmen. Die verwendeten Formulierungen in dieser Studie sind, zur besseren Lesbarkeit, in mannlicher Form gewahlt. Dies ist wertfrei zu betrachten und stellt keine Absicht zur Diskriminierung dar.