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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die Untersuchungshaft ist das eingriffsintensivste prozessuale Zwangsmittel des Strafverfahrensrechts. Seit jeher betonen alle strafverfahrensrechtlichen Normierungen in Europa den Ausnahmecharakter der Untersuchungshaft und den Vorrang von haftvermeidenden Massnahmen. Nachdem das BVerfG 2006 die wenigen Regelungen zum Vollzug des Jugendstrafvollzugs im JGG als nicht ausreichende gesetzliche Grundlage fur die Normierung dieses Bereichs angesehen hatte, war klar, dass auch der in 119 StPO nur marginal geregelte Untersuchungshaftvollzug der Gefahr eines verfassungsrechtlichen Verdikts ausgesetzt war. In der Folge haben die Bundeslander eigene Untersuchungshaftvollzugsgesetze oder gesetzliche Regelungen innerhalb der Gesamtregelung der Strafvollzugsmaterie geschaffen, wahrend der Bundesgesetzgeber im gleichen Zeitraum (zum 1.1.2010) die bundesrechtlich zu regelnden Fragen des U-Haftvollzugs (z. B. zur Besuchsuberwachung, Briefkontrolle etc.) in 119 StPO neu regelte. Der Gesetzgebungsprozess ist inzwischen abgeschlossen, alle Bundeslander (zuletzt Thuringen und Sachsen-Anhalt) haben den U-Haftvollzug detailliert geregelt. Die vorliegende Arbeit wurde wahrend des teilweise schwer zu uberschauenden Reformprozesses angefertigt und musste daher mehrfach aktualisiert werden. Fur die Veroeffentlichung wurde die Gesetzeslage vollstandig auf den neuesten Stand (2017) gebracht, das Schrifttum konnte allerdings nur teilweise aktualisiert werden. Die Arbeit bietet einen umfassenden Bundeslandervergleich zum Untersuchungshaftvollzug und verdeutlicht zahlreiche rechtspolitische Optionen, deren Beachtung und Umsetzung in der zukunftigen Gesetzgebung der Bundeslander zu wunschen bleibt.
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Die Untersuchungshaft ist das eingriffsintensivste prozessuale Zwangsmittel des Strafverfahrensrechts. Seit jeher betonen alle strafverfahrensrechtlichen Normierungen in Europa den Ausnahmecharakter der Untersuchungshaft und den Vorrang von haftvermeidenden Massnahmen. Nachdem das BVerfG 2006 die wenigen Regelungen zum Vollzug des Jugendstrafvollzugs im JGG als nicht ausreichende gesetzliche Grundlage fur die Normierung dieses Bereichs angesehen hatte, war klar, dass auch der in 119 StPO nur marginal geregelte Untersuchungshaftvollzug der Gefahr eines verfassungsrechtlichen Verdikts ausgesetzt war. In der Folge haben die Bundeslander eigene Untersuchungshaftvollzugsgesetze oder gesetzliche Regelungen innerhalb der Gesamtregelung der Strafvollzugsmaterie geschaffen, wahrend der Bundesgesetzgeber im gleichen Zeitraum (zum 1.1.2010) die bundesrechtlich zu regelnden Fragen des U-Haftvollzugs (z. B. zur Besuchsuberwachung, Briefkontrolle etc.) in 119 StPO neu regelte. Der Gesetzgebungsprozess ist inzwischen abgeschlossen, alle Bundeslander (zuletzt Thuringen und Sachsen-Anhalt) haben den U-Haftvollzug detailliert geregelt. Die vorliegende Arbeit wurde wahrend des teilweise schwer zu uberschauenden Reformprozesses angefertigt und musste daher mehrfach aktualisiert werden. Fur die Veroeffentlichung wurde die Gesetzeslage vollstandig auf den neuesten Stand (2017) gebracht, das Schrifttum konnte allerdings nur teilweise aktualisiert werden. Die Arbeit bietet einen umfassenden Bundeslandervergleich zum Untersuchungshaftvollzug und verdeutlicht zahlreiche rechtspolitische Optionen, deren Beachtung und Umsetzung in der zukunftigen Gesetzgebung der Bundeslander zu wunschen bleibt.