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Am 22.9.2007 ist Wolf-Rudiger Bub, herausragender Zivilrechtsanwalt und Wissenschaftler, Theoretiker und Praktiker des Immobiliarsektors, Grosskommentator des Wohnungseigentumsrechts, Mitherausgeber eines Standard-Mietrechtshandbuches und langfristiger Verbandsprotagonist, 60 Jahre alt geworden. Herausgeber, Kollegenschaft, Weggefahrten und Freundeskreis freuen sich, ihm eine Festschrift uberreichen zu konnen, die seiner bisherigen Lebensleistung gewidmet ist. Prasentiert wird ein facettenreicher Korb von drei Dutzend wissenschaftlichen Aufsatzen. Vor allem das gerade reformierte Wohnungseigentumsrecht wird ohne die Auswertung der Beitrage hierzu nicht auskommen, aber auch der mietrechtliche Schwerpunkt vereinigt fuhrende Autoren dieses Rechtsgebiets. Weitere Beitrage zum Gesellschaftsrecht, Urheberrecht, Baurecht, Kommunikationsrecht, Zivil- und Strafprozessrecht sowie aus den Nachbardisziplinen Geschichte, Okonomie und Psychologie wollen dem weiten Interessenkreis des Geehrten Rechnung tragen, aber auch Vergnugen an nicht tagesgebundenen Ideen im Horizont des Rechts bereiten.
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Am 22.9.2007 ist Wolf-Rudiger Bub, herausragender Zivilrechtsanwalt und Wissenschaftler, Theoretiker und Praktiker des Immobiliarsektors, Grosskommentator des Wohnungseigentumsrechts, Mitherausgeber eines Standard-Mietrechtshandbuches und langfristiger Verbandsprotagonist, 60 Jahre alt geworden. Herausgeber, Kollegenschaft, Weggefahrten und Freundeskreis freuen sich, ihm eine Festschrift uberreichen zu konnen, die seiner bisherigen Lebensleistung gewidmet ist. Prasentiert wird ein facettenreicher Korb von drei Dutzend wissenschaftlichen Aufsatzen. Vor allem das gerade reformierte Wohnungseigentumsrecht wird ohne die Auswertung der Beitrage hierzu nicht auskommen, aber auch der mietrechtliche Schwerpunkt vereinigt fuhrende Autoren dieses Rechtsgebiets. Weitere Beitrage zum Gesellschaftsrecht, Urheberrecht, Baurecht, Kommunikationsrecht, Zivil- und Strafprozessrecht sowie aus den Nachbardisziplinen Geschichte, Okonomie und Psychologie wollen dem weiten Interessenkreis des Geehrten Rechnung tragen, aber auch Vergnugen an nicht tagesgebundenen Ideen im Horizont des Rechts bereiten.