Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Seit geraumer Zeit gehort das organisierte Verbrechen zu den bestimmendsten Themen der Kriminalpolitik. Nicolas Roulet geht in seiner Untersuchung der Frage nach, mit welchen strafrechtlichen und strafprozessualen Mitteln nunmehr dieses Phanomen bekampft werden soll. Im Zentrum der Betrachtungen steht dabei der am 1.8.1994 neu in Kraft getretene Straftatbestand der kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB). Welche Kriminalitatsformen sollen als Erscheinungen des organisierten Verbrechens mit diesem Tatbestand bekampft werden? Welche Funktion kommt dabei Art. 260ter zu? Die vorliegende Arbeit will aufzeigen, dass der neue Tatbestand fur ein an das Prinzip der Einzeltatschuld anknupfendes Strafrecht eine systemfremde Norm darstellt. Der Tatbestand dient als Anknupfungsnorm fur die erleichterte Vermogenseinziehung und fur den Einsatz besonderer strafprozessualer Mittel, die ebenfalls naher erlautert und gewurdigt werden.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Seit geraumer Zeit gehort das organisierte Verbrechen zu den bestimmendsten Themen der Kriminalpolitik. Nicolas Roulet geht in seiner Untersuchung der Frage nach, mit welchen strafrechtlichen und strafprozessualen Mitteln nunmehr dieses Phanomen bekampft werden soll. Im Zentrum der Betrachtungen steht dabei der am 1.8.1994 neu in Kraft getretene Straftatbestand der kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB). Welche Kriminalitatsformen sollen als Erscheinungen des organisierten Verbrechens mit diesem Tatbestand bekampft werden? Welche Funktion kommt dabei Art. 260ter zu? Die vorliegende Arbeit will aufzeigen, dass der neue Tatbestand fur ein an das Prinzip der Einzeltatschuld anknupfendes Strafrecht eine systemfremde Norm darstellt. Der Tatbestand dient als Anknupfungsnorm fur die erleichterte Vermogenseinziehung und fur den Einsatz besonderer strafprozessualer Mittel, die ebenfalls naher erlautert und gewurdigt werden.