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In letzter Zeit hat sich der Equity Carve-Out als beliebtes Instrument der Konzernfinanzierung und -gestaltung etabliert. Den Vorteilen dieses Finanzierungsinstrumentes stehen auf Seiten der Aktionare der Muttergesellschaft jedoch nicht unerhebliche Nachteile gegenuber. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Rechten der Aktionare der Muttergesellschaft beim Boersengang der Konzerntochter. Insoweit wird zunachst die Frage behandelt, ob den Aktionaren ein Mitwirkungsrecht bei der Entscheidung uber die Ausgliederung zusteht. In den Gelatine-Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof die Grundsatze der Holzmuller-Entscheidung bestatigt und die Existenz ungeschriebener Hauptversammlungszustandigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Weiterhin wird diskutiert, ob den Aktionaren der Muttergesellschaft ein Teilhaberecht an den Aktien der Tochtergesellschaft in Form eines Bezugsrechts bzw. einer bevorrechtigten Zuteilung zusteht.
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In letzter Zeit hat sich der Equity Carve-Out als beliebtes Instrument der Konzernfinanzierung und -gestaltung etabliert. Den Vorteilen dieses Finanzierungsinstrumentes stehen auf Seiten der Aktionare der Muttergesellschaft jedoch nicht unerhebliche Nachteile gegenuber. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Rechten der Aktionare der Muttergesellschaft beim Boersengang der Konzerntochter. Insoweit wird zunachst die Frage behandelt, ob den Aktionaren ein Mitwirkungsrecht bei der Entscheidung uber die Ausgliederung zusteht. In den Gelatine-Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof die Grundsatze der Holzmuller-Entscheidung bestatigt und die Existenz ungeschriebener Hauptversammlungszustandigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Weiterhin wird diskutiert, ob den Aktionaren der Muttergesellschaft ein Teilhaberecht an den Aktien der Tochtergesellschaft in Form eines Bezugsrechts bzw. einer bevorrechtigten Zuteilung zusteht.