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Mit der Einstandspflicht fur den Verlust anvertrauter Gegenstande weist die Mankohaftung Besonderheiten auf, welche das BAG in einer eigenen Fallgruppe berucksichtigt. Diese Arbeit analysiert die bislang angenommene Unterteilung in Haftung wegen positiver Vertragsverletzung und Unmoeglichkeit, wobei sie die Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung auf die Mankohaftung untersucht. Vor allem beeinflussen die 280 Abs. 1 Satz 2 und 619a BGB die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Mankohaftungsfall. Fur die hiermit unmittelbar verknupfte streitige Einordnung rechtshindernder Normmerkmale in die Grundregel der Beweislastverteilung schlagt diese Arbeit ein Modell vor. Materiellrechtlich kann zwar unverandert Unmoeglichkeitshaftung angenommen werden, wobei eine Verlagerung der Darlegungs- und Beweislast fur Kausalitat und Verschulden auf den Arbeitnehmer aber nur in bestimmten Konstellationen in Betracht kommt, die lediglich teilweise mit den bisherigen Kriterien des BAG ubereinstimmen.
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Mit der Einstandspflicht fur den Verlust anvertrauter Gegenstande weist die Mankohaftung Besonderheiten auf, welche das BAG in einer eigenen Fallgruppe berucksichtigt. Diese Arbeit analysiert die bislang angenommene Unterteilung in Haftung wegen positiver Vertragsverletzung und Unmoeglichkeit, wobei sie die Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung auf die Mankohaftung untersucht. Vor allem beeinflussen die 280 Abs. 1 Satz 2 und 619a BGB die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Mankohaftungsfall. Fur die hiermit unmittelbar verknupfte streitige Einordnung rechtshindernder Normmerkmale in die Grundregel der Beweislastverteilung schlagt diese Arbeit ein Modell vor. Materiellrechtlich kann zwar unverandert Unmoeglichkeitshaftung angenommen werden, wobei eine Verlagerung der Darlegungs- und Beweislast fur Kausalitat und Verschulden auf den Arbeitnehmer aber nur in bestimmten Konstellationen in Betracht kommt, die lediglich teilweise mit den bisherigen Kriterien des BAG ubereinstimmen.