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Am 01.03.1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und am 17.07.1999 sein untergesetzliches Regelwerk, die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft getreten. Durch das BBodSchG und die BBodSchV wurden erstmals bundeseinheitlich verbindliche Bodenwerte einschliesslich der dazugehoerenden Probenahme-, Analyse- und Bewertungsvorgaben eingefuhrt. Hierdurch sollten die unterschiedlichen Massstabe der Bundeslander bei der Bewertung von Bodenverunreinigungen und Altlasten harmonisiert werden. Die vorliegende Arbeit analysiert das durch BBodSchG und BBodSchV geschaffene System von Pruf- und Massnahmewerten zur Beurteilung von Bodenverunreinigungen und Altlasten. Auf der Grundlage dieser Analyse wird herausgearbeitet, ob der Gesetzgeber das mit der Einfuhrung des Wertesystems verfolgte Ziel der Schaffung von Rechtssicherheit erreicht hat, oder ob Lucken und Defizite im Wertesystem des BBodSchG bestehen, die das Erreichen des Ziels in Frage stellen.
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Am 01.03.1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und am 17.07.1999 sein untergesetzliches Regelwerk, die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft getreten. Durch das BBodSchG und die BBodSchV wurden erstmals bundeseinheitlich verbindliche Bodenwerte einschliesslich der dazugehoerenden Probenahme-, Analyse- und Bewertungsvorgaben eingefuhrt. Hierdurch sollten die unterschiedlichen Massstabe der Bundeslander bei der Bewertung von Bodenverunreinigungen und Altlasten harmonisiert werden. Die vorliegende Arbeit analysiert das durch BBodSchG und BBodSchV geschaffene System von Pruf- und Massnahmewerten zur Beurteilung von Bodenverunreinigungen und Altlasten. Auf der Grundlage dieser Analyse wird herausgearbeitet, ob der Gesetzgeber das mit der Einfuhrung des Wertesystems verfolgte Ziel der Schaffung von Rechtssicherheit erreicht hat, oder ob Lucken und Defizite im Wertesystem des BBodSchG bestehen, die das Erreichen des Ziels in Frage stellen.