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Kommunale Kooperationen sind seit Anfang des neuen Jahrtausends in das Blickfeld des europAischen Vergaberechts geraten. Dies hat fA r kontroverse Diskussionen und fA r Rechtsunsicherheit gesorgt. Auch das lang erwartete Urteil des EuGH in der Sache Stadtreinigung Hamburg aus dem Jahr 2009 hat keine endgA ltige KlArung der Frage gebracht, ob und wann kommunale Kooperationen ausschreibungspflichtig sind. Anliegen dieser Arbeit ist es, einen Ausgleich zwischen der kommunalen Organisations- und Kooperationshoheit und den Interessen der Privatwirtschaft und des europAischen Wettbewerbsvergaberechts zu finden und eine dogmatisch tragfAhige und praktisch A berzeugende LAsung zur Frage der Ausschreibungspflichtigkeit kommunaler Kooperationen anzubieten. Als Hauptansatz wAhlt der Autor die Vorschrift des Art. 106 Abs. 2 AEUV; berA cksichtigt werden die bisherige Rechtsprechung und Literatur, die vergabe- und kommunalrechtlichen Grundlagen sowie die Neuerungen auf europAischer Ebene durch den Lissabon-Vertrag.
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Kommunale Kooperationen sind seit Anfang des neuen Jahrtausends in das Blickfeld des europAischen Vergaberechts geraten. Dies hat fA r kontroverse Diskussionen und fA r Rechtsunsicherheit gesorgt. Auch das lang erwartete Urteil des EuGH in der Sache Stadtreinigung Hamburg aus dem Jahr 2009 hat keine endgA ltige KlArung der Frage gebracht, ob und wann kommunale Kooperationen ausschreibungspflichtig sind. Anliegen dieser Arbeit ist es, einen Ausgleich zwischen der kommunalen Organisations- und Kooperationshoheit und den Interessen der Privatwirtschaft und des europAischen Wettbewerbsvergaberechts zu finden und eine dogmatisch tragfAhige und praktisch A berzeugende LAsung zur Frage der Ausschreibungspflichtigkeit kommunaler Kooperationen anzubieten. Als Hauptansatz wAhlt der Autor die Vorschrift des Art. 106 Abs. 2 AEUV; berA cksichtigt werden die bisherige Rechtsprechung und Literatur, die vergabe- und kommunalrechtlichen Grundlagen sowie die Neuerungen auf europAischer Ebene durch den Lissabon-Vertrag.