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Die Weiterentwicklung des einstweiligen Rechtsschutzes findet A berwiegend im Gewerblichen Rechtsschutz statt und strahlt von dort auf das allgemeine Zivilrecht aus. Der Autor setzt sich mit den neuesten Entwicklungen dieses wichtigen Instruments des Rechtsschutzes in Deutschland, der EU und den USA, England, Frankreich und den Niederlanden auseinander.In Art. 41 ff., 50 TRIPs geht es um die Verpflichtung zu effektivem Rechtsschutz, im Europarecht u.a. um die Kognitionsbefugnis im deliktischen Gerichtsstand, die durch das Shevill-Urteil des EuGH und Artt. 94, 99 II GMVO eingeschrAnkt wird. Hier zeigt Kurtz, dass diese BeschrAnkung der Kognitionsbefugnis nur bestimmte AusnahmefAlle betrifft und gerade kein Prinzip darstellt, das im Gewerblichen Rechtsschutz allgemeine Geltung beanspruchen kAnnte.
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Die Weiterentwicklung des einstweiligen Rechtsschutzes findet A berwiegend im Gewerblichen Rechtsschutz statt und strahlt von dort auf das allgemeine Zivilrecht aus. Der Autor setzt sich mit den neuesten Entwicklungen dieses wichtigen Instruments des Rechtsschutzes in Deutschland, der EU und den USA, England, Frankreich und den Niederlanden auseinander.In Art. 41 ff., 50 TRIPs geht es um die Verpflichtung zu effektivem Rechtsschutz, im Europarecht u.a. um die Kognitionsbefugnis im deliktischen Gerichtsstand, die durch das Shevill-Urteil des EuGH und Artt. 94, 99 II GMVO eingeschrAnkt wird. Hier zeigt Kurtz, dass diese BeschrAnkung der Kognitionsbefugnis nur bestimmte AusnahmefAlle betrifft und gerade kein Prinzip darstellt, das im Gewerblichen Rechtsschutz allgemeine Geltung beanspruchen kAnnte.