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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Wenig andere Rechtsgebiete unterliegen einer derart dynamischen Entwicklung wie das europaische Privatrecht. Die systematische Durchdringung der gemeinschaftlichen Privatrechtsangleichung ist mittlerweile zentraler Gegenstand des wissenschaftlichen Dialogs. In diesem Zusammenhang beschaftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Konkretisierung von Generalklauseln. Der Autor entwickelt systematische Losungsansatze fur die beiden grundlegenden Fragen nach den Kriterien zur Verteilung der Kompetenz zur Konkretisierung von Generalklauseln einerseits und den allgemeinen inhaltlichen Vorgaben des europaischen Privatrechts fur die Konkretisierung andererseits. Unter Berucksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtsbereiche werden die erarbeiteten Kriterien und Mastabe sodann auf vier Generalklauseln angewendet. Hierbei handelt es sich um Unlautere Geschaftspraktiken aus der Richtlinie uber unlautere Geschaftspraktiken, die Verwechslungsgefahr aus dem europaischen Markenrecht, den Begriff des Fehlers aus der Produkthaftungsrichtlinie sowie die Missbrauchlichkeit aus der Klauselrichtlinie.
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Wenig andere Rechtsgebiete unterliegen einer derart dynamischen Entwicklung wie das europaische Privatrecht. Die systematische Durchdringung der gemeinschaftlichen Privatrechtsangleichung ist mittlerweile zentraler Gegenstand des wissenschaftlichen Dialogs. In diesem Zusammenhang beschaftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Konkretisierung von Generalklauseln. Der Autor entwickelt systematische Losungsansatze fur die beiden grundlegenden Fragen nach den Kriterien zur Verteilung der Kompetenz zur Konkretisierung von Generalklauseln einerseits und den allgemeinen inhaltlichen Vorgaben des europaischen Privatrechts fur die Konkretisierung andererseits. Unter Berucksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtsbereiche werden die erarbeiteten Kriterien und Mastabe sodann auf vier Generalklauseln angewendet. Hierbei handelt es sich um Unlautere Geschaftspraktiken aus der Richtlinie uber unlautere Geschaftspraktiken, die Verwechslungsgefahr aus dem europaischen Markenrecht, den Begriff des Fehlers aus der Produkthaftungsrichtlinie sowie die Missbrauchlichkeit aus der Klauselrichtlinie.