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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Eine Analyse des SCEBG, des MgVG sowie der jeweiligen europaischen Rechtsvorschriften verdeutlicht die enge gesellschaftsrechtliche und beteiligungsrechtliche Verwandtschaft dieser Vorhaben mit der Societas Europaea (SE). Die am 8. Oktober 2001 verabschiedeten Regelungen zur SE, die Verordnung uber das Statut der Europaischen Gesellschaft und die Richtlinie zur Erganzung des Statuts der Europaischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer markieren einen Meilenstein in der Geschichte des europaischen Gesellschafts- und Arbeitsrechts, denn sie sind Vorbild und Grundlage der nachfolgenden Rechtsakte. Dementsprechend bilden die Ausfuhrungen zur SE den Schwerpunkt der vorliegenden Kommentierung.
Die SE wird von der Praxis angenommen, denn sie bietet eine Alternative zu den jeweiligen nationalen Gesellschaftsformen der Mitgliedstaaten. Sie tragt den organisatorischen und wirtschaftlichen Bedurfnissen grenzuberschreitend tatiger Gesellschaften ebenso Rechnung wie den berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer nach Mitgestaltung und Mitentscheidung an wirtschaftlichen Prozessen. Die SE findet insbesondere in Deutschland vermehrt Zuspruch; nicht nur bei Grossunternehmen, sondern auch in der mittelstandischen Wirtschaft. Ihre Akzeptanz liegt ganz wesentlich in der - im Vergleich zu nationalen Rechtsformen - groesseren Gestaltungsfreiheit und Flexibilitat.
Der Kommentar beleuchtet die Entstehungsgeschichte der SE, SCE und der Richtlinie uber die grenzuberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften sowie der jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze und schafft dadurch die Grundlage fur ein richtiges Verstandnis dieser Rechtsakte. Es folgt ein UEberblick uber die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Regelungen. Die ausfuhrliche Kommentierung der Bestimmungen des SEBG wird erganzt durch Erlauterungen der spezifischen Regelungen im SCEBG und MgVG, die vom SE-Recht abweichen.
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Eine Analyse des SCEBG, des MgVG sowie der jeweiligen europaischen Rechtsvorschriften verdeutlicht die enge gesellschaftsrechtliche und beteiligungsrechtliche Verwandtschaft dieser Vorhaben mit der Societas Europaea (SE). Die am 8. Oktober 2001 verabschiedeten Regelungen zur SE, die Verordnung uber das Statut der Europaischen Gesellschaft und die Richtlinie zur Erganzung des Statuts der Europaischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer markieren einen Meilenstein in der Geschichte des europaischen Gesellschafts- und Arbeitsrechts, denn sie sind Vorbild und Grundlage der nachfolgenden Rechtsakte. Dementsprechend bilden die Ausfuhrungen zur SE den Schwerpunkt der vorliegenden Kommentierung.
Die SE wird von der Praxis angenommen, denn sie bietet eine Alternative zu den jeweiligen nationalen Gesellschaftsformen der Mitgliedstaaten. Sie tragt den organisatorischen und wirtschaftlichen Bedurfnissen grenzuberschreitend tatiger Gesellschaften ebenso Rechnung wie den berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer nach Mitgestaltung und Mitentscheidung an wirtschaftlichen Prozessen. Die SE findet insbesondere in Deutschland vermehrt Zuspruch; nicht nur bei Grossunternehmen, sondern auch in der mittelstandischen Wirtschaft. Ihre Akzeptanz liegt ganz wesentlich in der - im Vergleich zu nationalen Rechtsformen - groesseren Gestaltungsfreiheit und Flexibilitat.
Der Kommentar beleuchtet die Entstehungsgeschichte der SE, SCE und der Richtlinie uber die grenzuberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften sowie der jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze und schafft dadurch die Grundlage fur ein richtiges Verstandnis dieser Rechtsakte. Es folgt ein UEberblick uber die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Regelungen. Die ausfuhrliche Kommentierung der Bestimmungen des SEBG wird erganzt durch Erlauterungen der spezifischen Regelungen im SCEBG und MgVG, die vom SE-Recht abweichen.