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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Wir sprechen gerne von den dunklen Seiten der deutschen Geschichte, wenn wir von Graueltaten reden, an denen Deutsche beteiligt gewesen sind. Ein dunkles Kapitel ist jedoch auch das Justizwesen selbst. Irrglauben, Diktatur und Sadismus fuhrten die Angehoerigen privilegierter Schichten in fruheren Zeiten dazu, ihren Untertanen unsagliches Leid anzutun, sie zu foltern, sie hinzurichten.Die Gerichte , die wir in grosser Zahl auf der kurhannoverschen Landesaufnahme des 18. Jahrhunderts ausmachen, sind fast durchweg jungeren Datums. Inwieweit die in alten Karten eingezeichneten Gerichte auch zwingend Richtstatten waren, auf denen arme Sunder vom Leben zum Tod befoerdert wurden, ist nicht immer mit Bestimmtheit zu sagen, da die Quellenlage in Bezug auf die Kriminalgerichtsbarkeit in den AEmtern allgemein recht sparlich ist. In Bezug auf Ohof jedoch ist die Aktenlage eindeutig. Diese Hinrichtungsstatte stellt in den Luneburgischen Landen einen Sonderfall dar. Hier, an der Grenze Meinersens zu Peine, herrschte eine rege Hinrichtungspraxis. Bis zum Jahre 1829 wurden dort vermutlich fast 70 Kriminelle ins Jenseits befoerdert.
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Wir sprechen gerne von den dunklen Seiten der deutschen Geschichte, wenn wir von Graueltaten reden, an denen Deutsche beteiligt gewesen sind. Ein dunkles Kapitel ist jedoch auch das Justizwesen selbst. Irrglauben, Diktatur und Sadismus fuhrten die Angehoerigen privilegierter Schichten in fruheren Zeiten dazu, ihren Untertanen unsagliches Leid anzutun, sie zu foltern, sie hinzurichten.Die Gerichte , die wir in grosser Zahl auf der kurhannoverschen Landesaufnahme des 18. Jahrhunderts ausmachen, sind fast durchweg jungeren Datums. Inwieweit die in alten Karten eingezeichneten Gerichte auch zwingend Richtstatten waren, auf denen arme Sunder vom Leben zum Tod befoerdert wurden, ist nicht immer mit Bestimmtheit zu sagen, da die Quellenlage in Bezug auf die Kriminalgerichtsbarkeit in den AEmtern allgemein recht sparlich ist. In Bezug auf Ohof jedoch ist die Aktenlage eindeutig. Diese Hinrichtungsstatte stellt in den Luneburgischen Landen einen Sonderfall dar. Hier, an der Grenze Meinersens zu Peine, herrschte eine rege Hinrichtungspraxis. Bis zum Jahre 1829 wurden dort vermutlich fast 70 Kriminelle ins Jenseits befoerdert.