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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Infolge des Zusammenbruchs der Sowjetunion wurden rund 25 Millionen russischsprachiger Menschen in den ehemaligen Sowjetrepubliken zu Minderheiten. Die groessten russischsprachigen Gemeinden befanden sich 1991 in Estland, Kazachstan und Lettland. Die Russlandische Foederation (RF) beanspruchte 1991 eine Anwaltschaft fur diese Menschen, die haufig der Moeglichkeit beraubt waren, die Staatsburgerschaft ihres Heimatlandes zu erlangen und am politischen Leben teilzunehmen. Die vorliegende Studie untersucht am Beispiel Lettlands die Glaubwurdigkeit dieses Anwaltsanspruchs. Vor dem Hintergrund der russlandischen Aussenpolitik zwischen 1991 und 2002 werden die lettische Staatsburgerschaftspolitik und die russlandische Anwaltspolitik beschrieben. Die Aussenpolitik Russlands durchlief drei Phasen, die als Folge nationaler Diskurse nachgezeichnet werden. Von kooperativer Politik zu Beginn des Jahrzehnts uber den Versuch neoimperialer Durchdringung des postsowjetischen Auslandes betreibt die RF seit der Jahrtausendwende eine besonnene Grossmachtpolitik. Die lettische Staatsburgerschaftspolitik zeigt uber den Untersuchungszeitraum hinweg ebenfalls Veranderungen: zu Beginn des Jahrzehnts wurde der russischsprachigen Minderheit die Naturalisierung verweigert; eine restriktive Regelung ging einem Gesetz voran, das heute praktisch jedem Einwohner Lettlands die Bewerbung um die Staatsburgerschaft ermoeglicht. Die Anwaltspolitik Russlands nahm hingegen keinen stringenten Weg. Wohlkalkulierte Machtpolitik, hilflose Polemik und Desinteresse loesten einander ab.Das Urteil fallt vorsichtig, aber eindeutig aus: die Aufrichtigkeit des russlandischen Anwaltsanspruchs ist zweifelhaft. Wenig spricht fur die Annahme, Russland habe stets dem Interesse der angeblich Schutzbedurftigen dienen wollen. Vielmehr lasst sich aufgrund der hiesigen Befunde behaupten: Moskau hat sie lediglich als geeignetes Vehikel zur Durchsetzung anderer aussenpolitischer Interessen benutzt.
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Infolge des Zusammenbruchs der Sowjetunion wurden rund 25 Millionen russischsprachiger Menschen in den ehemaligen Sowjetrepubliken zu Minderheiten. Die groessten russischsprachigen Gemeinden befanden sich 1991 in Estland, Kazachstan und Lettland. Die Russlandische Foederation (RF) beanspruchte 1991 eine Anwaltschaft fur diese Menschen, die haufig der Moeglichkeit beraubt waren, die Staatsburgerschaft ihres Heimatlandes zu erlangen und am politischen Leben teilzunehmen. Die vorliegende Studie untersucht am Beispiel Lettlands die Glaubwurdigkeit dieses Anwaltsanspruchs. Vor dem Hintergrund der russlandischen Aussenpolitik zwischen 1991 und 2002 werden die lettische Staatsburgerschaftspolitik und die russlandische Anwaltspolitik beschrieben. Die Aussenpolitik Russlands durchlief drei Phasen, die als Folge nationaler Diskurse nachgezeichnet werden. Von kooperativer Politik zu Beginn des Jahrzehnts uber den Versuch neoimperialer Durchdringung des postsowjetischen Auslandes betreibt die RF seit der Jahrtausendwende eine besonnene Grossmachtpolitik. Die lettische Staatsburgerschaftspolitik zeigt uber den Untersuchungszeitraum hinweg ebenfalls Veranderungen: zu Beginn des Jahrzehnts wurde der russischsprachigen Minderheit die Naturalisierung verweigert; eine restriktive Regelung ging einem Gesetz voran, das heute praktisch jedem Einwohner Lettlands die Bewerbung um die Staatsburgerschaft ermoeglicht. Die Anwaltspolitik Russlands nahm hingegen keinen stringenten Weg. Wohlkalkulierte Machtpolitik, hilflose Polemik und Desinteresse loesten einander ab.Das Urteil fallt vorsichtig, aber eindeutig aus: die Aufrichtigkeit des russlandischen Anwaltsanspruchs ist zweifelhaft. Wenig spricht fur die Annahme, Russland habe stets dem Interesse der angeblich Schutzbedurftigen dienen wollen. Vielmehr lasst sich aufgrund der hiesigen Befunde behaupten: Moskau hat sie lediglich als geeignetes Vehikel zur Durchsetzung anderer aussenpolitischer Interessen benutzt.