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Der Westfalische Frieden von 1648, der den Dreissigjahrigen Krieg in Europa beendete, ist in seiner Bedeutung sicher nur wenigen Friedensschlussen in der europaischen Geschichte vergleichbar und gilt als herausragendes historisches Ereignis. Dennoch bestehen in der Forschung hinsichtlich Entstehung und Uberlieferung des Vertragswerks Unsicherheiten. Umso wichtiger ist diese unbekannte Ausfertigung des kaiserlich-franzosischen Vertrages, die nach wie vor nur schwer zuganglich ist. Genauso kompliziert und aufwendig wie die uber funf Jahre dauernden Friedensverhandlungen in Munster und Osnabruck ist das Vertragswerk, in dem die Verhandlungsergebnisse niedergelegt wurden. Die beiden unabhangig voneinander entstandenen, jedoch unmittelbar aufeinander bezogenen Vertragsinstrumente von Munster und Osnabruck sind von den in Munster versammelten Unterhandlern und Bevollmachtigten nicht weniger als 13 Mal ausgefertigt und unterzeichnet worden. Dabei wurde das Instrumentum Pacis Monasteriense (IPM) sechs mal unterzeichnet und das Instrumentum Pacis Osnabrugense (IPO) sieben mal. Elf Exemplare sind heute noch vorhanden und werden in den staatlichen Archiven in Wien, Paris, Stockholm, Munchen und Dresden sowie im Stadtarchiv Munster aufbewahrt.Das munstersche Exemplar ist eine Dauerleihgabe aus Privatbesitz. Es handelt sich hierbei um eines der vier Unterhandler-Exemplare, das am 24. Oktober 1648 in Munster gesiegelt und unterzeichnet wurde und fur den franzosischen Unterhandler bestimmt war. Es wurde in der Kanzlei des Reichserzkanzlers hergestellt. Mit diesen vier Exemplaren wurde der Frieden offiziell abgeschlossen, die anderen Ausfertigungen wurden spater hergestellt.Die Edition besteht aus zwei Teilen: der originalgetreuen Reproduktion des Dokuments und einem separat gebundenen Textband. Der letztere enthalt eine Einfuhrung uber den Friedenskongress in Munster und Osnabruck und uber seine Bedeutung fur das Heilige Romische Reich Deutscher Nation sowie fur Europa. Den Hauptteil bilden die Transkription des lateinischen Vertragstextes und eine Ubersetzung der Texte.
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Der Westfalische Frieden von 1648, der den Dreissigjahrigen Krieg in Europa beendete, ist in seiner Bedeutung sicher nur wenigen Friedensschlussen in der europaischen Geschichte vergleichbar und gilt als herausragendes historisches Ereignis. Dennoch bestehen in der Forschung hinsichtlich Entstehung und Uberlieferung des Vertragswerks Unsicherheiten. Umso wichtiger ist diese unbekannte Ausfertigung des kaiserlich-franzosischen Vertrages, die nach wie vor nur schwer zuganglich ist. Genauso kompliziert und aufwendig wie die uber funf Jahre dauernden Friedensverhandlungen in Munster und Osnabruck ist das Vertragswerk, in dem die Verhandlungsergebnisse niedergelegt wurden. Die beiden unabhangig voneinander entstandenen, jedoch unmittelbar aufeinander bezogenen Vertragsinstrumente von Munster und Osnabruck sind von den in Munster versammelten Unterhandlern und Bevollmachtigten nicht weniger als 13 Mal ausgefertigt und unterzeichnet worden. Dabei wurde das Instrumentum Pacis Monasteriense (IPM) sechs mal unterzeichnet und das Instrumentum Pacis Osnabrugense (IPO) sieben mal. Elf Exemplare sind heute noch vorhanden und werden in den staatlichen Archiven in Wien, Paris, Stockholm, Munchen und Dresden sowie im Stadtarchiv Munster aufbewahrt.Das munstersche Exemplar ist eine Dauerleihgabe aus Privatbesitz. Es handelt sich hierbei um eines der vier Unterhandler-Exemplare, das am 24. Oktober 1648 in Munster gesiegelt und unterzeichnet wurde und fur den franzosischen Unterhandler bestimmt war. Es wurde in der Kanzlei des Reichserzkanzlers hergestellt. Mit diesen vier Exemplaren wurde der Frieden offiziell abgeschlossen, die anderen Ausfertigungen wurden spater hergestellt.Die Edition besteht aus zwei Teilen: der originalgetreuen Reproduktion des Dokuments und einem separat gebundenen Textband. Der letztere enthalt eine Einfuhrung uber den Friedenskongress in Munster und Osnabruck und uber seine Bedeutung fur das Heilige Romische Reich Deutscher Nation sowie fur Europa. Den Hauptteil bilden die Transkription des lateinischen Vertragstextes und eine Ubersetzung der Texte.