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Das hethitische Recht ist uns nur sparlich uberliefert. Zwar vermittelt die Hauptquelle (die so genannte hethitischen Gesetze) ein eindrucksvolles Bild von der Rechtskultur der Hethiter, da sie aber wie alle keilschriftlichen Rechtssammlungen kein Rechtsinstitut abschliessend darstellt, bleibt unser Bild notwendigerweise luckenhaft. Unter den 1906 in der Ruinenstadt Bogazko aufgefundenen Tontafeln und Tontafelfragmenten befanden sich auch solche juristischen Inhalts. Sie stellen die Hauptquelle unserer Kenntnisse vom hethitischen Recht, die so genannten hethitischen Gesetze, dar, die erstmals 1922 veroffentlicht wurden. Der Text der hethitischen Gesetze ist in zahlreichen Fragmenten uberliefert, die sich zu zwei Haupttexten zusammensetzen lassen, welche jeweils rund 100 Paragraphen umfassen. Der Inhalt der Tafeln ist vielfaltig und stellt die einzelnen Vorschriften meist nach besonderen Gutern und Gruppen zusammen. Innerhalb der Tafeln, die sich erganzen, lassen sich personenrechtliche, vermogens- und strafrechtliche Bestimmungen unterscheiden. Richard Haase hat hier den Versuch unternommen, die in den verschiedensten und zum Teil nicht einfach zu erreichenden Quellen enthaltenen Nachrichten juristischen Inhalts zu erganzen und somit die hethitischen Rechtssammlungen einem breiteren Publikum zuganglich zu machen.
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Das hethitische Recht ist uns nur sparlich uberliefert. Zwar vermittelt die Hauptquelle (die so genannte hethitischen Gesetze) ein eindrucksvolles Bild von der Rechtskultur der Hethiter, da sie aber wie alle keilschriftlichen Rechtssammlungen kein Rechtsinstitut abschliessend darstellt, bleibt unser Bild notwendigerweise luckenhaft. Unter den 1906 in der Ruinenstadt Bogazko aufgefundenen Tontafeln und Tontafelfragmenten befanden sich auch solche juristischen Inhalts. Sie stellen die Hauptquelle unserer Kenntnisse vom hethitischen Recht, die so genannten hethitischen Gesetze, dar, die erstmals 1922 veroffentlicht wurden. Der Text der hethitischen Gesetze ist in zahlreichen Fragmenten uberliefert, die sich zu zwei Haupttexten zusammensetzen lassen, welche jeweils rund 100 Paragraphen umfassen. Der Inhalt der Tafeln ist vielfaltig und stellt die einzelnen Vorschriften meist nach besonderen Gutern und Gruppen zusammen. Innerhalb der Tafeln, die sich erganzen, lassen sich personenrechtliche, vermogens- und strafrechtliche Bestimmungen unterscheiden. Richard Haase hat hier den Versuch unternommen, die in den verschiedensten und zum Teil nicht einfach zu erreichenden Quellen enthaltenen Nachrichten juristischen Inhalts zu erganzen und somit die hethitischen Rechtssammlungen einem breiteren Publikum zuganglich zu machen.