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Das Thema Bewaltigung stadtebaulicher Missstande ist ein praxisbedeutsames Themenfeld der Innenentwicklung, mit dem sich die Stadte und Gemeinden befassen mussen, um eine Revitalisierung der Innenstadte und Ortskerne zu erreichen. Leerstande, das Vorhandensein ziviler und militarischer Brachflachen, Trading-Down-Effekte und die Agglomeration von Spielhallen lassen sich vielfach nur durch den Einsatz eines Pakets stadtebaulicher Massnahmen informeller und formlicher Art beeinflussen. Der Tagungsband enthalt die schriftlich ausgearbeiteten Referate der wissenschaftlichen Fachtagung vom 20. September 2011, die unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums fur Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom Lehrstuhl fur Offentliches Recht an der Technischen Universitat Kaiserslautern durchgefuhrt wurde. Die Beitrage widmen sich den mit dieser Thematik zusammenhangenden aktuellen Fach- und Rechtsfragen, die in einer Reihe mit den vielfaltigen Themen zur Innenentwicklung stehen. Neben dem Bericht zur BauGB-Novelle 2011 bildeten auf der Tagung die Entwicklungen im Bereich der Stadtebauforderung und die Massnahmen, die das Besondere Stadtebaurecht zur Bewaltigung stadtebaulicher Missstande bereithalt, sowie diesbezugliche Praxiserfahrungen den Gegenstand der Erorterung zwischen Planungspraxis und Wissenschaft.
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Das Thema Bewaltigung stadtebaulicher Missstande ist ein praxisbedeutsames Themenfeld der Innenentwicklung, mit dem sich die Stadte und Gemeinden befassen mussen, um eine Revitalisierung der Innenstadte und Ortskerne zu erreichen. Leerstande, das Vorhandensein ziviler und militarischer Brachflachen, Trading-Down-Effekte und die Agglomeration von Spielhallen lassen sich vielfach nur durch den Einsatz eines Pakets stadtebaulicher Massnahmen informeller und formlicher Art beeinflussen. Der Tagungsband enthalt die schriftlich ausgearbeiteten Referate der wissenschaftlichen Fachtagung vom 20. September 2011, die unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums fur Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom Lehrstuhl fur Offentliches Recht an der Technischen Universitat Kaiserslautern durchgefuhrt wurde. Die Beitrage widmen sich den mit dieser Thematik zusammenhangenden aktuellen Fach- und Rechtsfragen, die in einer Reihe mit den vielfaltigen Themen zur Innenentwicklung stehen. Neben dem Bericht zur BauGB-Novelle 2011 bildeten auf der Tagung die Entwicklungen im Bereich der Stadtebauforderung und die Massnahmen, die das Besondere Stadtebaurecht zur Bewaltigung stadtebaulicher Missstande bereithalt, sowie diesbezugliche Praxiserfahrungen den Gegenstand der Erorterung zwischen Planungspraxis und Wissenschaft.