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Die Kasernenstuben in Neuruppin (Brandenburg) wurden um das Jahr 1740 errichtet und gehoren zu den altesten erhalten gebliebenen Kasernenanlagen in Brandenburg-Preussen. Die denkmalgeschutzten Stuben, acht kleine Wohnungen je Haus, wurden seinerzeit von Konig Friedrich II. an die Bewohner verschenkt. Sie dienen noch heute Wohnzwecken. Die Rechtsform des Eigentums an den Wohneinheiten wird unterschiedlich bewertet. Im Grundbuch sind die Stuben z.T. als ungetrennte Hofraume, z.T. als Miteigentumsanteile eingetragen - beides entspricht nicht der Rechtslage. Eine Klarung der Eigentumsform ist dringend geboten, um die Rechtsposition der Betroffenen zu sichern und die historisch wertvollen Anlagen zu erhalten. Die vorliegende Arbeit ordnet die Kasernenstuben als echtes Stockwerkseigentum nach Landesgewohnheitsrecht ein. Am Beispiel der Kasernenstuben schlagt sie allgemein eine landesgesetzliche Uberleitung von echtem Stockwerkseigentum in Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor. Dabei bewertet sie kritisch die Praktikabilitat einzelner Regelungen des WEG fur kleinere Wohnanlagen.
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Die Kasernenstuben in Neuruppin (Brandenburg) wurden um das Jahr 1740 errichtet und gehoren zu den altesten erhalten gebliebenen Kasernenanlagen in Brandenburg-Preussen. Die denkmalgeschutzten Stuben, acht kleine Wohnungen je Haus, wurden seinerzeit von Konig Friedrich II. an die Bewohner verschenkt. Sie dienen noch heute Wohnzwecken. Die Rechtsform des Eigentums an den Wohneinheiten wird unterschiedlich bewertet. Im Grundbuch sind die Stuben z.T. als ungetrennte Hofraume, z.T. als Miteigentumsanteile eingetragen - beides entspricht nicht der Rechtslage. Eine Klarung der Eigentumsform ist dringend geboten, um die Rechtsposition der Betroffenen zu sichern und die historisch wertvollen Anlagen zu erhalten. Die vorliegende Arbeit ordnet die Kasernenstuben als echtes Stockwerkseigentum nach Landesgewohnheitsrecht ein. Am Beispiel der Kasernenstuben schlagt sie allgemein eine landesgesetzliche Uberleitung von echtem Stockwerkseigentum in Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor. Dabei bewertet sie kritisch die Praktikabilitat einzelner Regelungen des WEG fur kleinere Wohnanlagen.