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Klassische und zentrale Aufgabe bei der Aufstellung von Bauleitplanen und stadtebaulichen Satzungen im Sinne von 34 Abs. 4 BauGB ist die Abwagung der betroffenen offentlichen und privaten Belange nach 1 Abs. 6 und 7 BauGB. Die Kenntnisse uber die rechtlichen Anforderungen an eine sachgerechte Abwagung sind dabei unabdingbare Voraussetzung fur eine rechtssichere stadtebauliche Planung. Rechtsentwicklungen hinsichtlich der Abwagung haben sich aufgrund der Einfuhrung der Umweltprufung und der daraus resultierenden Korrekturen der Regelungen uber die Planerhaltung ergeben. Dazu kommen Veranderungen im Bereich der Gewichtung der Abwagungsbelange, die durch einen Wandel der rechtlichen und tatsachlichen Rahmenbedingungen bedingt sind. Im Hinblick auf ihre Abwagungsrelevanz wurden auf der am 23. Marz 2010 an der Technischen Universitat vom Lehrstuhl fur Offentliches Recht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums fur Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgefuhrten wissenschaftlichen Fachtagung Die Abwagung - das Herzstuck der stadtebaulichen Planung insbesondere Planungsalternativen, Larmimmissionen, informelle Planungen und vertragliche Bindungen zum Betrachtungsgegenstand gemacht.
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Klassische und zentrale Aufgabe bei der Aufstellung von Bauleitplanen und stadtebaulichen Satzungen im Sinne von 34 Abs. 4 BauGB ist die Abwagung der betroffenen offentlichen und privaten Belange nach 1 Abs. 6 und 7 BauGB. Die Kenntnisse uber die rechtlichen Anforderungen an eine sachgerechte Abwagung sind dabei unabdingbare Voraussetzung fur eine rechtssichere stadtebauliche Planung. Rechtsentwicklungen hinsichtlich der Abwagung haben sich aufgrund der Einfuhrung der Umweltprufung und der daraus resultierenden Korrekturen der Regelungen uber die Planerhaltung ergeben. Dazu kommen Veranderungen im Bereich der Gewichtung der Abwagungsbelange, die durch einen Wandel der rechtlichen und tatsachlichen Rahmenbedingungen bedingt sind. Im Hinblick auf ihre Abwagungsrelevanz wurden auf der am 23. Marz 2010 an der Technischen Universitat vom Lehrstuhl fur Offentliches Recht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums fur Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgefuhrten wissenschaftlichen Fachtagung Die Abwagung - das Herzstuck der stadtebaulichen Planung insbesondere Planungsalternativen, Larmimmissionen, informelle Planungen und vertragliche Bindungen zum Betrachtungsgegenstand gemacht.