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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Mit Einfuhrung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2008 sollte die pflegerische Versorgung der Menschen in Deutschland verbessert, sowie die Strukturen der Pflegeversicherung besser an die Notwendigkeiten der Leistungsempfanger angepasst werden. Die Errichtung von Pflegestutzpunkten wurde als eine wesentliche Neuerung aufgenommen. Dadurch sollten zentrale Beratungsstellen fur alle mit der Pflege von Menschen in Zusammenhang auftretenden Fragen geschaffen werden, wie z.B. zu Pflegebedurftigkeit, wohnortnahen Versorgungsstrukturen oder Hilfsangeboten. Da bei rein medizinischen Fragestellungen klare Helferstrukturen existieren, wird mit dem Angebot einer klar strukturierten Versorgungslandschaft fur pflegerische Fragen ein bisher bestehendes Defizit der pflegerischen Versorgung behoben. Mit der vorliegenden Master-These wurde der Versuch, das Evangelische Altenhilfezentrum Birstein theoretisch konzeptionell zum Pflegestutzpunkt weiterzuentwickeln, analysiert, um damit folgende Forschungsfrage zu beantworten: Kann ein privater Pflegestutzpunkt ein (qualitativ und konzeptionell) gleichwertiges Beratungsangebot wie ein offizieller (Pilot-)Pflegestutzpunkt erbringen, und damit eine Beratungsalternative besonders in strukturschwachen oder ausserhalb liegenden Gemeinden sein? Daraus leitet sich folgende These ab: Die Weiterentwicklung von Altenpflegeeinrichtungen zu Pflegestutzpunkten ist eine (qualitativ und konzeptionell) gute Beratungsalternative zu offiziellen (Pilot-)Pflegestutzpunkten, wenn durch die Pflegekassen und Kommunen als Trager der Pflegestutzpunkte in der betreffenden Region keine Errichtung von Pflegestutzpunkten vorgesehen ist. Dabei werden die Anforderungen an einen Pflegestutzpunkt unter den Aspekten gesetzliche Grundlagen , Pflegeberatung und Case Management fachlich fundiert und pflegewissenschaftlich untersucht und in einen nachvollziehbaren Kontext gebracht. Die Unterschiede, Zusammenhange und Verbindungen zwischen den 7a SGBXI P
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Mit Einfuhrung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2008 sollte die pflegerische Versorgung der Menschen in Deutschland verbessert, sowie die Strukturen der Pflegeversicherung besser an die Notwendigkeiten der Leistungsempfanger angepasst werden. Die Errichtung von Pflegestutzpunkten wurde als eine wesentliche Neuerung aufgenommen. Dadurch sollten zentrale Beratungsstellen fur alle mit der Pflege von Menschen in Zusammenhang auftretenden Fragen geschaffen werden, wie z.B. zu Pflegebedurftigkeit, wohnortnahen Versorgungsstrukturen oder Hilfsangeboten. Da bei rein medizinischen Fragestellungen klare Helferstrukturen existieren, wird mit dem Angebot einer klar strukturierten Versorgungslandschaft fur pflegerische Fragen ein bisher bestehendes Defizit der pflegerischen Versorgung behoben. Mit der vorliegenden Master-These wurde der Versuch, das Evangelische Altenhilfezentrum Birstein theoretisch konzeptionell zum Pflegestutzpunkt weiterzuentwickeln, analysiert, um damit folgende Forschungsfrage zu beantworten: Kann ein privater Pflegestutzpunkt ein (qualitativ und konzeptionell) gleichwertiges Beratungsangebot wie ein offizieller (Pilot-)Pflegestutzpunkt erbringen, und damit eine Beratungsalternative besonders in strukturschwachen oder ausserhalb liegenden Gemeinden sein? Daraus leitet sich folgende These ab: Die Weiterentwicklung von Altenpflegeeinrichtungen zu Pflegestutzpunkten ist eine (qualitativ und konzeptionell) gute Beratungsalternative zu offiziellen (Pilot-)Pflegestutzpunkten, wenn durch die Pflegekassen und Kommunen als Trager der Pflegestutzpunkte in der betreffenden Region keine Errichtung von Pflegestutzpunkten vorgesehen ist. Dabei werden die Anforderungen an einen Pflegestutzpunkt unter den Aspekten gesetzliche Grundlagen , Pflegeberatung und Case Management fachlich fundiert und pflegewissenschaftlich untersucht und in einen nachvollziehbaren Kontext gebracht. Die Unterschiede, Zusammenhange und Verbindungen zwischen den 7a SGBXI P