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Das Beiheft 2/2018 zur Zeitschrift Europarecht ist den theoretischen und interdisziplinaren Zugangen zur Europarechtswissenschaft sowie ihrer historischen Entwicklung gewidmet. Es vereinigt die Beitrage des XXIV. Wissenschaftlichen Kolloquiums der Wissenschaftlichen Gesellschaft fur Europarecht, das an der Leuphana Universitat Luneburg stattfand und zugleich dem 50jahrigen Jubilaum der Zeitschrift Europarecht gewidmet war. Neben der Bedeutung des Europarechts fur das Offentliche Recht (Alexander Thiele), Privatrecht (Hans Schulte-Nolke) und Strafrecht (Frank Meyer), werden die Entwicklungen des Rechtsgebiets Europarecht (Jorg Philipp Terhechte) ebenso eingehend behandelt, wie seine kulturwissenschaftlichen (Peter Haberle) und wirtschaftswissenschaftlichen (Thomas Wein) Bezuge. Zudem werden die Erwartungen der gerichtlichen Praxis an die Europarechtswissenschaft (Vassilios Skouris) erlautert sowie ihre Eigenstandigkeit aus theoretischer (Ino Augsberg), volkerrechtlicher (Markus Kotzur) und staatsrechtlicher Perspektive (Sebastian Unger) umfassend beleuchtet.
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Das Beiheft 2/2018 zur Zeitschrift Europarecht ist den theoretischen und interdisziplinaren Zugangen zur Europarechtswissenschaft sowie ihrer historischen Entwicklung gewidmet. Es vereinigt die Beitrage des XXIV. Wissenschaftlichen Kolloquiums der Wissenschaftlichen Gesellschaft fur Europarecht, das an der Leuphana Universitat Luneburg stattfand und zugleich dem 50jahrigen Jubilaum der Zeitschrift Europarecht gewidmet war. Neben der Bedeutung des Europarechts fur das Offentliche Recht (Alexander Thiele), Privatrecht (Hans Schulte-Nolke) und Strafrecht (Frank Meyer), werden die Entwicklungen des Rechtsgebiets Europarecht (Jorg Philipp Terhechte) ebenso eingehend behandelt, wie seine kulturwissenschaftlichen (Peter Haberle) und wirtschaftswissenschaftlichen (Thomas Wein) Bezuge. Zudem werden die Erwartungen der gerichtlichen Praxis an die Europarechtswissenschaft (Vassilios Skouris) erlautert sowie ihre Eigenstandigkeit aus theoretischer (Ino Augsberg), volkerrechtlicher (Markus Kotzur) und staatsrechtlicher Perspektive (Sebastian Unger) umfassend beleuchtet.