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Mit der wachsenden internationalen Verzahnung der Unternehmensaktivitaten im Europaischen Binnenmarkt wachst als Kehrseite auch die Anzahl der Insolvenzen mit grenzuberschreitendem Bezug. Die Europaische Insolvenzverordnung (EuInsVO) schafft hierfur ein einheitliches Internationales Insolvenzrecht. Die Arbeit untersucht, wie registrierte Gegenstande, also Grundstucke, Schiffe und Luftfahrzeuge, die in die Insolvenzmasse eines grenzuberschreitenden Verfahrens fallen, nach der EuInsVO behandelt werden. Im Kern beantwortet die Arbeit die Frage, wie sich ein Insolvenzverfahren, das in einem EU-Mitgliedstaat eroffnet worden ist, auf die in einem anderen Mitgliedstaat registrierten Gegenstande des Schuldners auswirkt und wie eine Verwertung durch den Insolvenzverwalter oder einen dinglich besicherten Glaubiger erfolgen kann. Die jungsten Insolvenzen der Fluggesellschaften Air Berlin und Niki im Jahr 2017 sowie zahlreicher Schiffsfonds zeigen die Relevanz und Aktualitat dieses Themas.
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Mit der wachsenden internationalen Verzahnung der Unternehmensaktivitaten im Europaischen Binnenmarkt wachst als Kehrseite auch die Anzahl der Insolvenzen mit grenzuberschreitendem Bezug. Die Europaische Insolvenzverordnung (EuInsVO) schafft hierfur ein einheitliches Internationales Insolvenzrecht. Die Arbeit untersucht, wie registrierte Gegenstande, also Grundstucke, Schiffe und Luftfahrzeuge, die in die Insolvenzmasse eines grenzuberschreitenden Verfahrens fallen, nach der EuInsVO behandelt werden. Im Kern beantwortet die Arbeit die Frage, wie sich ein Insolvenzverfahren, das in einem EU-Mitgliedstaat eroffnet worden ist, auf die in einem anderen Mitgliedstaat registrierten Gegenstande des Schuldners auswirkt und wie eine Verwertung durch den Insolvenzverwalter oder einen dinglich besicherten Glaubiger erfolgen kann. Die jungsten Insolvenzen der Fluggesellschaften Air Berlin und Niki im Jahr 2017 sowie zahlreicher Schiffsfonds zeigen die Relevanz und Aktualitat dieses Themas.