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Der Zweite Senat hat mit Lissabon seine Europarechtsprechung verscharft und betont auch in den neueren Entscheidungen zu Euro-Rettung und Sperrklauseln Europawahl wieder seine seit Maastricht vertretene etatistische Trinitatslehre der staatlich souveran-national verfassten Demokratie. So bleibt das Europaische Parlament wegen des fehlenden Demos immer noch ein bloaes Hilfsparlament der nationalen Volker - und das Bundesverfassungsgericht selbst halt sich uber die Starkung nationalstaatlicher Kontrolle als europapolitischer Akteur im Spiel. Nach wie vor, so die zentrale These des Buchs, zeigt sich daher die Europafeindlichkeit der Staatstheorie des Bundesverfassungsgerichts. Neu in der 7. Auflage hinzugekommen sind u.a. ein Exkurs zur Fluchtlingsproblematik unter dem Titel Die Fluchtlingskrise als Souveranitatsproblem: Di Fabios Bundestreue und ewige Kernstaatlichkeit im Anschluss an das Kapitel Huter des Staates - in Karlsruhe nichts Neues: die Lissabon-Entscheidung sowie im abschlieaenden Kapitel die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Europaischer-Haftbefehl-II-Beschluss, vom 15. Dezember 2015.
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Der Zweite Senat hat mit Lissabon seine Europarechtsprechung verscharft und betont auch in den neueren Entscheidungen zu Euro-Rettung und Sperrklauseln Europawahl wieder seine seit Maastricht vertretene etatistische Trinitatslehre der staatlich souveran-national verfassten Demokratie. So bleibt das Europaische Parlament wegen des fehlenden Demos immer noch ein bloaes Hilfsparlament der nationalen Volker - und das Bundesverfassungsgericht selbst halt sich uber die Starkung nationalstaatlicher Kontrolle als europapolitischer Akteur im Spiel. Nach wie vor, so die zentrale These des Buchs, zeigt sich daher die Europafeindlichkeit der Staatstheorie des Bundesverfassungsgerichts. Neu in der 7. Auflage hinzugekommen sind u.a. ein Exkurs zur Fluchtlingsproblematik unter dem Titel Die Fluchtlingskrise als Souveranitatsproblem: Di Fabios Bundestreue und ewige Kernstaatlichkeit im Anschluss an das Kapitel Huter des Staates - in Karlsruhe nichts Neues: die Lissabon-Entscheidung sowie im abschlieaenden Kapitel die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Europaischer-Haftbefehl-II-Beschluss, vom 15. Dezember 2015.