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Im Verletzungsfall kann der Rechtsinhaber den Verletzergewinn nur insoweit als Schadensersatz verlangen, wie der Gewinn kausal auf der Schutzrechtsverletzung beruht. Fur andere Umstande, welche fur die Gewinnerzielung mitursachlich waren, ist ein sogenannter Kausalitatsabschlag vorzunehmen. Doch welche Umstande begrunden einen solchen Kausalitatsabschlag? Optische Abweichungen der Nachahmung vom Original? Der Verkauf des Verletzerprodukts zu einem gunstigeren Preis? Besondere Vertriebsbemuhungen des Verletzers? Oder dessen geringes Verschulden? Nach den jungsten BGH-Entscheidungen erscheinen die genauen Parameter zur Bestimmung des Verletzungsgewinns unklar. Zur Beantwortung der Frage, welcher Anteil vom Verletzergewinn dem Rechtsinhaber gebuhrt, hat der Autor mehr als 120 Entscheidungen deutscher Gerichte zum Schadensersatzanspruch im Immaterialguterrecht ausgewertet und samtliche Grunde, welche die Rechtsprechung fur einen Kausalitatsabschlag anfuhrt, kritisch untersucht.
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Im Verletzungsfall kann der Rechtsinhaber den Verletzergewinn nur insoweit als Schadensersatz verlangen, wie der Gewinn kausal auf der Schutzrechtsverletzung beruht. Fur andere Umstande, welche fur die Gewinnerzielung mitursachlich waren, ist ein sogenannter Kausalitatsabschlag vorzunehmen. Doch welche Umstande begrunden einen solchen Kausalitatsabschlag? Optische Abweichungen der Nachahmung vom Original? Der Verkauf des Verletzerprodukts zu einem gunstigeren Preis? Besondere Vertriebsbemuhungen des Verletzers? Oder dessen geringes Verschulden? Nach den jungsten BGH-Entscheidungen erscheinen die genauen Parameter zur Bestimmung des Verletzungsgewinns unklar. Zur Beantwortung der Frage, welcher Anteil vom Verletzergewinn dem Rechtsinhaber gebuhrt, hat der Autor mehr als 120 Entscheidungen deutscher Gerichte zum Schadensersatzanspruch im Immaterialguterrecht ausgewertet und samtliche Grunde, welche die Rechtsprechung fur einen Kausalitatsabschlag anfuhrt, kritisch untersucht.