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Autonome Rettungssysteme, wie Rettungsroboter und Unfallverhutungsprogramme in autonomen Fahrzeugen, stellen das Recht auf Leben vor neue Herausforderungen. Diese Systeme und deren Einsatz mussen grundgesetzkonform gestaltet werden. Der Verfasser fokussiert Dilemma-Situationen in konkreter Lebensgefahr und identifiziert dazu, ausgehend von der grundrechtlichen Schutzpflichtendogmatik, eine gleichheitsrechtliche Schutzlucke des Rechts auf Leben. Dieser Befund motiviert, erstmals einen grundrechtlichen Massstab als besonderes Gleichheitsrecht auf Leben zu entwickeln - ein Massstab, der es erlaubt, sowohl fur den menschlichen Retter als auch fur autonome Rettungssysteme zu tragfahigen und praxistauglichen Losungen zu kommen. Zudem werden die Praxis der Notfall- und Katastrophenrettung, die Schutzpflicht des Staates, der Vorbehalt des Gesetzes sowie die europaischen Grund- und Menschenrechte in den Blick genommen.
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Autonome Rettungssysteme, wie Rettungsroboter und Unfallverhutungsprogramme in autonomen Fahrzeugen, stellen das Recht auf Leben vor neue Herausforderungen. Diese Systeme und deren Einsatz mussen grundgesetzkonform gestaltet werden. Der Verfasser fokussiert Dilemma-Situationen in konkreter Lebensgefahr und identifiziert dazu, ausgehend von der grundrechtlichen Schutzpflichtendogmatik, eine gleichheitsrechtliche Schutzlucke des Rechts auf Leben. Dieser Befund motiviert, erstmals einen grundrechtlichen Massstab als besonderes Gleichheitsrecht auf Leben zu entwickeln - ein Massstab, der es erlaubt, sowohl fur den menschlichen Retter als auch fur autonome Rettungssysteme zu tragfahigen und praxistauglichen Losungen zu kommen. Zudem werden die Praxis der Notfall- und Katastrophenrettung, die Schutzpflicht des Staates, der Vorbehalt des Gesetzes sowie die europaischen Grund- und Menschenrechte in den Blick genommen.