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Die Arbeit beschaftigt sich grundlegend mit dem im Jahr 2009 neu gefassten 27 ArbnErfG. Die Norm trifft eine Regelung fur die Erfindervergutung derjenigen Arbeitnehmererfinder, deren Diensterfindung der Arbeitgeber in Anspruch genommen hat, bevor das Insolvenzverfahren uber sein Vermogen eroffnet wurde. Hat der Arbeitgeber bis zum Zeitpunkt der Verfahrenseroffnung die grundsatzlich laufend entstehende Erfindervergutung fur eine Diensterfindung noch nicht vollstandig abgegolten, stellt 27 ArbnErfG die weiterhin laufend entstehende Erfindervergutung des Arbeitnehmererfinders in der Insolvenz des Arbeitgebers fur die Zeitraume besser, in denen sich der Wert der Diensterfindung zugunsten der Insolvenzmasse realisiert. Zweck, Wirkung und Funktionsweise des 27 ArbnErfG werden in der Arbeit im Einzelnen dargelegt, um Insolvenzverwaltern bei Insolvenz eines Arbeitgebers im Hinblick auf die zuvor in Anspruch genommenen Diensterfindungen und die daraus folgenden Erfindervergutungsanspruche ein interessengerechtes und sanierungsfreundliches Vorgehen zu ermoglichen.
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Die Arbeit beschaftigt sich grundlegend mit dem im Jahr 2009 neu gefassten 27 ArbnErfG. Die Norm trifft eine Regelung fur die Erfindervergutung derjenigen Arbeitnehmererfinder, deren Diensterfindung der Arbeitgeber in Anspruch genommen hat, bevor das Insolvenzverfahren uber sein Vermogen eroffnet wurde. Hat der Arbeitgeber bis zum Zeitpunkt der Verfahrenseroffnung die grundsatzlich laufend entstehende Erfindervergutung fur eine Diensterfindung noch nicht vollstandig abgegolten, stellt 27 ArbnErfG die weiterhin laufend entstehende Erfindervergutung des Arbeitnehmererfinders in der Insolvenz des Arbeitgebers fur die Zeitraume besser, in denen sich der Wert der Diensterfindung zugunsten der Insolvenzmasse realisiert. Zweck, Wirkung und Funktionsweise des 27 ArbnErfG werden in der Arbeit im Einzelnen dargelegt, um Insolvenzverwaltern bei Insolvenz eines Arbeitgebers im Hinblick auf die zuvor in Anspruch genommenen Diensterfindungen und die daraus folgenden Erfindervergutungsanspruche ein interessengerechtes und sanierungsfreundliches Vorgehen zu ermoglichen.