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Die Fallsammlung enthalt ausformulierte Losungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschaftsfuhrung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prufungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgefuhrt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nahergebracht. Denn die gesetzlichen Schuldverhaltnisse gelten mit Recht als schwieriger Stoff. Man denke an die bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhaltnisse, den tuckischen 817 Satz 2 BGB sowie an die beruhmte Saldotheorie, ebenso an die tatbestandliche Ausdehnung der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag und schliesslich an die Unscharfen in der Lehre von den Verkehrspflichten. All diese Komplikationen sorgen dafur, dass ein Schlusselverstandnis nicht ausreicht. Vielmehr mussen sich Studierende viele Probleme uber muhsam angeeignetes Detailwissen erschliessen. Dennoch setzen die hier vorgestellten Losungen vor allem auf das Verstehen und haben so haufig eine recht kritische Sicht auf die Rechtsprechung.
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Die Fallsammlung enthalt ausformulierte Losungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschaftsfuhrung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prufungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgefuhrt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nahergebracht. Denn die gesetzlichen Schuldverhaltnisse gelten mit Recht als schwieriger Stoff. Man denke an die bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhaltnisse, den tuckischen 817 Satz 2 BGB sowie an die beruhmte Saldotheorie, ebenso an die tatbestandliche Ausdehnung der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag und schliesslich an die Unscharfen in der Lehre von den Verkehrspflichten. All diese Komplikationen sorgen dafur, dass ein Schlusselverstandnis nicht ausreicht. Vielmehr mussen sich Studierende viele Probleme uber muhsam angeeignetes Detailwissen erschliessen. Dennoch setzen die hier vorgestellten Losungen vor allem auf das Verstehen und haben so haufig eine recht kritische Sicht auf die Rechtsprechung.