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Im Jahr 1932 veroffentlichte der Kammergerichtsreferendar Dr. Ernst Carsten Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zu Gegenwart , die zu einem Standardwerk geworden ist. Vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten wegen seiner judischen Abstammung emigrierte der Autor 1936 aus Deutschland; er verstarb 1984 in den USA, wo er nach dem Krieg bis 1973 im Justizministerium gearbeitet hatte. Der dienstalteste deutsche Generalstaatsanwalt hatte den Text der Erstauflage uberarbeitet, bis in das Jahr 2012 hinein fortgeschrieben und Ende des Jahres die Zweitauflage publiziert. Fur die nun vorliegende dritte Auflage ist der gesamte Text durchgesehen, erganzt und aktualisiert worden. Dem Leser werden die Umstande der Errichtung der deutschen Staatsanwaltschaft im 19. Jahrhundert, ihre weitere Entwicklung und der damit einhergehende Streit uber ihre Stellung im Staatsgefuge und ihre Funktion im Strafverfahren vermittelt. Es wird deutlich, dass ihr Anspruch, im Strafverfahren objektiv und unparteiisch zu agieren, sich nicht mit ihrer Weisungsabhangigkeit vom Justizminister und damit von der politische Interessen verfolgenden Regierung vertragt. Der Ruckblick wird somit zum Beweismittel fur die auch auf europaischer Ebene erhobene Forderung, das seit 1879 in den Grundzugen unveranderte Amtsrecht der deutschen Staatsanwalte zu reformieren und dabei insbesondere die Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft zu beseitigen, deren Kontrolle kunftig allein den Gerichten obliegen sollte. Damit ware in Deutschland nicht nur die Rechtsprechung, sondern - wie bereits in anderen Staaten der EU - die Strafrechtspflege von der Regierung unabhangig, was einen Gewinn fur unseren Rechtsstaat bedeuten wurde.
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Im Jahr 1932 veroffentlichte der Kammergerichtsreferendar Dr. Ernst Carsten Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zu Gegenwart , die zu einem Standardwerk geworden ist. Vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten wegen seiner judischen Abstammung emigrierte der Autor 1936 aus Deutschland; er verstarb 1984 in den USA, wo er nach dem Krieg bis 1973 im Justizministerium gearbeitet hatte. Der dienstalteste deutsche Generalstaatsanwalt hatte den Text der Erstauflage uberarbeitet, bis in das Jahr 2012 hinein fortgeschrieben und Ende des Jahres die Zweitauflage publiziert. Fur die nun vorliegende dritte Auflage ist der gesamte Text durchgesehen, erganzt und aktualisiert worden. Dem Leser werden die Umstande der Errichtung der deutschen Staatsanwaltschaft im 19. Jahrhundert, ihre weitere Entwicklung und der damit einhergehende Streit uber ihre Stellung im Staatsgefuge und ihre Funktion im Strafverfahren vermittelt. Es wird deutlich, dass ihr Anspruch, im Strafverfahren objektiv und unparteiisch zu agieren, sich nicht mit ihrer Weisungsabhangigkeit vom Justizminister und damit von der politische Interessen verfolgenden Regierung vertragt. Der Ruckblick wird somit zum Beweismittel fur die auch auf europaischer Ebene erhobene Forderung, das seit 1879 in den Grundzugen unveranderte Amtsrecht der deutschen Staatsanwalte zu reformieren und dabei insbesondere die Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft zu beseitigen, deren Kontrolle kunftig allein den Gerichten obliegen sollte. Damit ware in Deutschland nicht nur die Rechtsprechung, sondern - wie bereits in anderen Staaten der EU - die Strafrechtspflege von der Regierung unabhangig, was einen Gewinn fur unseren Rechtsstaat bedeuten wurde.