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Die grossen Reformen im SGB V justieren wesentliche Bereiche der Krankenversicherung neu. Hospiz- und Palliativgesetz, Krankenhausstrukturgesetz, E-Health-Gesetz, Praventionsgesetz, Versorgungsstarkungsgesetz - Reformpakete sind verabschiedet oder stehen kurz davor der Verabschiedung. Die durchgreifenden Anderungen betreffen eine Vielzahl von Akteuren des deutschen Gesundheitssystems und sind kostenintensiv. Die Neuauflage des LPK-SGB V erlautert die hoch umstrittenen Punkte, die auch das Leistungserbringungsrecht betreffen. Damit ist der hochgelobte Kommentar in allen Bereichen auf dem neuesten Stand und gibt Beratungssicherheit in allen Reform-Fragen, z.B.: Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (Hospiz- und Palliativgesetz-HPG): Welche Leistungen werden zukunftig fur wen zusatzlich vergutet? Wie weit geht der Anspruch der Versicherten und ihrer Angehorigen auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung?
Gesetz fur sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz): Welche wichtigen Notfalldaten kann der Arzt demnachst direkt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen? Was kann und darf uberhaupt gespeichert werden? Gibt es einen Anspruch auf welchen Medikationsplan? Welche Vergutung bekommen die Arzte hierfur? Welche Widerspruchsregelungen greifen?
Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG): Ist die Mindestmengenregelung nun rechtssicher ausgestaltet? Sind die neuen Qualitatsberichte einklagbar? Wie steht es um den Rechtsschutz bei den nunmehr moglichen Qualitatszu- und -abschlagen fur Leistungen? Wie steht es um die Verteilregelungen aus dem neuen Pflegestellen-Forderprogramm? Wie ist das Zusammenspiel der Neureglungen rund um die Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung?
Gesetz zur Starkung der Gesundheitsforderung und der Pravention (Praventionsgesetz - PravG): Wie weit reicht der neue Praventionsauftrag an die Soziale Pflegeversicherung? Wieviel an Unterstutzung steht den Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen zur Verfugung? Stichwort Impfpravention: Muss in allen Fallen bei Aufnahme eines Kindes in die Kita ein Nachweis uber eine arztliche Impfberatung vorgelegt werden? Wann konnen die zustandigen Behorden ungeimpfte Kinder vorubergehend ausschliessen?
Gesetz zur Starkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstarkungsgesetz-GKVG): Wann kann eine Praxis in einem uberversorgten Gebiet noch nachbesetzt werden, wie sind die Entscheidungen der Zulassungsausschusse anfechtbar? Wie wirken sich die Anpassungen des einheitlichen Bewertungsmassstabs fur arztliche Leistungen in den Gesamtvergutungen aus? Stichwort Terminservicestellen: Ist der Versichertenanspruch auf einen Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen einklagbar? Die Auswirkungen vorangegangener Reformen sind durchgangig eingearbeitet. Aktuell informiert Wie immer man die Reformen politisch beurteilen mag - Leistungserbringer und ihre Verbande, Krankenkassen, Beratungsstellen sowie Anwaltschaft und Gerichte mussen das neue Recht bewerten und anwenden. Mit seiner Aktualitat sucht der LPK-SGB V erneut seines Gleichen (Jens Jenau, justament online, Marz 2010). Die Neuauflage wird nach Verabschiedung der genannten Reformen fertig gestellt.
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Die grossen Reformen im SGB V justieren wesentliche Bereiche der Krankenversicherung neu. Hospiz- und Palliativgesetz, Krankenhausstrukturgesetz, E-Health-Gesetz, Praventionsgesetz, Versorgungsstarkungsgesetz - Reformpakete sind verabschiedet oder stehen kurz davor der Verabschiedung. Die durchgreifenden Anderungen betreffen eine Vielzahl von Akteuren des deutschen Gesundheitssystems und sind kostenintensiv. Die Neuauflage des LPK-SGB V erlautert die hoch umstrittenen Punkte, die auch das Leistungserbringungsrecht betreffen. Damit ist der hochgelobte Kommentar in allen Bereichen auf dem neuesten Stand und gibt Beratungssicherheit in allen Reform-Fragen, z.B.: Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (Hospiz- und Palliativgesetz-HPG): Welche Leistungen werden zukunftig fur wen zusatzlich vergutet? Wie weit geht der Anspruch der Versicherten und ihrer Angehorigen auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung?
Gesetz fur sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz): Welche wichtigen Notfalldaten kann der Arzt demnachst direkt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen? Was kann und darf uberhaupt gespeichert werden? Gibt es einen Anspruch auf welchen Medikationsplan? Welche Vergutung bekommen die Arzte hierfur? Welche Widerspruchsregelungen greifen?
Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG): Ist die Mindestmengenregelung nun rechtssicher ausgestaltet? Sind die neuen Qualitatsberichte einklagbar? Wie steht es um den Rechtsschutz bei den nunmehr moglichen Qualitatszu- und -abschlagen fur Leistungen? Wie steht es um die Verteilregelungen aus dem neuen Pflegestellen-Forderprogramm? Wie ist das Zusammenspiel der Neureglungen rund um die Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung?
Gesetz zur Starkung der Gesundheitsforderung und der Pravention (Praventionsgesetz - PravG): Wie weit reicht der neue Praventionsauftrag an die Soziale Pflegeversicherung? Wieviel an Unterstutzung steht den Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen zur Verfugung? Stichwort Impfpravention: Muss in allen Fallen bei Aufnahme eines Kindes in die Kita ein Nachweis uber eine arztliche Impfberatung vorgelegt werden? Wann konnen die zustandigen Behorden ungeimpfte Kinder vorubergehend ausschliessen?
Gesetz zur Starkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstarkungsgesetz-GKVG): Wann kann eine Praxis in einem uberversorgten Gebiet noch nachbesetzt werden, wie sind die Entscheidungen der Zulassungsausschusse anfechtbar? Wie wirken sich die Anpassungen des einheitlichen Bewertungsmassstabs fur arztliche Leistungen in den Gesamtvergutungen aus? Stichwort Terminservicestellen: Ist der Versichertenanspruch auf einen Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen einklagbar? Die Auswirkungen vorangegangener Reformen sind durchgangig eingearbeitet. Aktuell informiert Wie immer man die Reformen politisch beurteilen mag - Leistungserbringer und ihre Verbande, Krankenkassen, Beratungsstellen sowie Anwaltschaft und Gerichte mussen das neue Recht bewerten und anwenden. Mit seiner Aktualitat sucht der LPK-SGB V erneut seines Gleichen (Jens Jenau, justament online, Marz 2010). Die Neuauflage wird nach Verabschiedung der genannten Reformen fertig gestellt.