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Bis heute sind die Auswirkungen des bereits 2002 in das Wasserhaushaltsgesetz eingefuhrten Grundsatzes der ortsnahen Wasserversorgung nicht abschlieaend geklart. Der Autor untersucht erstmals umfassend den mittlerweile in 50 Abs. 2 WHG normierten Nahegrundsatz und seine zentralen Rechtsbegriffe, wobei er neben nationalen Vorgaben auch europarechtliche Rahmenbedingungen und umweltpolitische Erwagungen einer ortsnahen Wasserversorgung berucksichtigt. Die Grundlage der Untersuchung bildet die komplexe Einordnung des Naheprinzips in das wasserrechtliche Bewirtschaftungsregime. Darauf aufbauend folgt die ausfuhrliche Herausarbeitung der einzelnen Merkmale des 50 Abs. 2 WHG und ihrer Bedeutung im Regelungskontext. Hierbei werden die rechtlichen und tatsachlichen Konsequenzen einer ortsnahen Wasserversorgung fur die Gewasserbewirtschaftung sowie Regelungsdefizite dargestellt und einer Losung zugefuhrt, weswegen sich das Werk auch fur die wasserrechtliche Praxis besonders empfiehlt.
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Bis heute sind die Auswirkungen des bereits 2002 in das Wasserhaushaltsgesetz eingefuhrten Grundsatzes der ortsnahen Wasserversorgung nicht abschlieaend geklart. Der Autor untersucht erstmals umfassend den mittlerweile in 50 Abs. 2 WHG normierten Nahegrundsatz und seine zentralen Rechtsbegriffe, wobei er neben nationalen Vorgaben auch europarechtliche Rahmenbedingungen und umweltpolitische Erwagungen einer ortsnahen Wasserversorgung berucksichtigt. Die Grundlage der Untersuchung bildet die komplexe Einordnung des Naheprinzips in das wasserrechtliche Bewirtschaftungsregime. Darauf aufbauend folgt die ausfuhrliche Herausarbeitung der einzelnen Merkmale des 50 Abs. 2 WHG und ihrer Bedeutung im Regelungskontext. Hierbei werden die rechtlichen und tatsachlichen Konsequenzen einer ortsnahen Wasserversorgung fur die Gewasserbewirtschaftung sowie Regelungsdefizite dargestellt und einer Losung zugefuhrt, weswegen sich das Werk auch fur die wasserrechtliche Praxis besonders empfiehlt.