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Vor dem Hintergrund eines sich mit zunehmender Geschwindigkeit verandernden positiven Rechts war es das Ziel des im November 2013 in Frankfurt a.M. durchgefuhrten dritten Symposiums Junger Strafrechtlerinnen und Strafrechtler, sich in strafrechtlicher, strafprozessualer, rechtsphilosophischer und kriminologischer Perspektive den Grundlagen und Grenzen des Strafens zu widmen. Die Spanne der nun vorliegenden Tagungsbeitrage reicht von der deduktiven Untersuchung der (veranderten) Legitimationsansatze des Strafrechts - ausgehend etwa vom Menschenbild des Strafrechts, der Rechtsgutslehre sowie einer praventionsrechtlichen Orientierung und der Stellung des Opfers im Strafrecht - bis hin zu einer induktiven Aufarbeitung des Themas. In zuletzt genannter Hinsicht finden sich Beitrage zu den Grenzen des Geltungsbereichs des Strafrechts, zur Sicherungsverwahrung sowie zu kriminalwissenschaftlichen Fragen der sexuellen Autonomie oder der computergestutzten Kommunikation.
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Vor dem Hintergrund eines sich mit zunehmender Geschwindigkeit verandernden positiven Rechts war es das Ziel des im November 2013 in Frankfurt a.M. durchgefuhrten dritten Symposiums Junger Strafrechtlerinnen und Strafrechtler, sich in strafrechtlicher, strafprozessualer, rechtsphilosophischer und kriminologischer Perspektive den Grundlagen und Grenzen des Strafens zu widmen. Die Spanne der nun vorliegenden Tagungsbeitrage reicht von der deduktiven Untersuchung der (veranderten) Legitimationsansatze des Strafrechts - ausgehend etwa vom Menschenbild des Strafrechts, der Rechtsgutslehre sowie einer praventionsrechtlichen Orientierung und der Stellung des Opfers im Strafrecht - bis hin zu einer induktiven Aufarbeitung des Themas. In zuletzt genannter Hinsicht finden sich Beitrage zu den Grenzen des Geltungsbereichs des Strafrechts, zur Sicherungsverwahrung sowie zu kriminalwissenschaftlichen Fragen der sexuellen Autonomie oder der computergestutzten Kommunikation.