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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Es sind nun ca. 30 Jahre vergangen, seit 15a durch das sogenannte Artikelgesetz vom 20.8.1980 in das Einkommensteuergesetz eingefugt wurde. Kuhlmann prophezeite schon beim Entwurf des 15a EStG, die Vorschrift werde neue Streitfragen entstehen lassen und Verwaltung sowie Gerichte beschaftigen. Wie recht er damit hatte, wird in dieser Arbeit herausgestellt werden. Die Vorschrift, die die Verlustausgleichsmoeglichkeiten eines Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto einschrankt, war bei Einfuhrung so komplex und unausgereift, dass Knobbe-Keuk sie schlicht als Missgeburt bezeichnete. Viele Streitigkeiten resultieren aus der UEbernahme handelsrechtlicher Begriffe, die das Einkommensteuerrecht bis dahin nicht kannte, wie z.B. das negative Kapitalkonto, dem in der Vorschrift enorme Bedeutung zukommt. Seit der Einfuhrung wurde 15a EStG mehrfach erganzt und geandert. Zuletzt durch das Jahressteuergesetz 2009. Trotzdem ist die Vorschrift wegen noch immer vorhandener Unklarheiten nach wie vor ein Dauerbrenner in der Rechtsprechung. Deshalb ist ein Grossteil dieser Arbeit den einzelnen, meist strittigen Regelungen innerhalb des 15a EStG gewidmet mit dem Ziel, Klarheit uber die in Frage stehenden Begriffe und Anwendungsfragen zu erlangen. Ein weiteres Problem beschaftigt sich mit der Frage, ob 15a EStG, dessen vorrangiges Ziel die Bekampfung der Verlustzuweisungsbranche ist, in der heutigen Zeit uberhaupt noch eine Existenzberechtigung hat. Denn das Betatigungsfeld der sogenannten Verlustzuweisungs- oder Abschreibungsgesellschaften ist in den vergangenen 30 Jahren stark reduziert worden und kaum noch existent. Welchen Anteil 15a EStG daran hatte, ist fraglich. Zudem wurde 2005 15b EStG eingefugt, der das gleiche Ziel wie 15a EStG verfolgen soll und letzerem vorgeht. Mit der Frage der Existenzberechtigung der Vorschrift verbunden sind die verfassungsrechtlichen Bedenken, die vor allem im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bestehen. Insbesonder
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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Es sind nun ca. 30 Jahre vergangen, seit 15a durch das sogenannte Artikelgesetz vom 20.8.1980 in das Einkommensteuergesetz eingefugt wurde. Kuhlmann prophezeite schon beim Entwurf des 15a EStG, die Vorschrift werde neue Streitfragen entstehen lassen und Verwaltung sowie Gerichte beschaftigen. Wie recht er damit hatte, wird in dieser Arbeit herausgestellt werden. Die Vorschrift, die die Verlustausgleichsmoeglichkeiten eines Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto einschrankt, war bei Einfuhrung so komplex und unausgereift, dass Knobbe-Keuk sie schlicht als Missgeburt bezeichnete. Viele Streitigkeiten resultieren aus der UEbernahme handelsrechtlicher Begriffe, die das Einkommensteuerrecht bis dahin nicht kannte, wie z.B. das negative Kapitalkonto, dem in der Vorschrift enorme Bedeutung zukommt. Seit der Einfuhrung wurde 15a EStG mehrfach erganzt und geandert. Zuletzt durch das Jahressteuergesetz 2009. Trotzdem ist die Vorschrift wegen noch immer vorhandener Unklarheiten nach wie vor ein Dauerbrenner in der Rechtsprechung. Deshalb ist ein Grossteil dieser Arbeit den einzelnen, meist strittigen Regelungen innerhalb des 15a EStG gewidmet mit dem Ziel, Klarheit uber die in Frage stehenden Begriffe und Anwendungsfragen zu erlangen. Ein weiteres Problem beschaftigt sich mit der Frage, ob 15a EStG, dessen vorrangiges Ziel die Bekampfung der Verlustzuweisungsbranche ist, in der heutigen Zeit uberhaupt noch eine Existenzberechtigung hat. Denn das Betatigungsfeld der sogenannten Verlustzuweisungs- oder Abschreibungsgesellschaften ist in den vergangenen 30 Jahren stark reduziert worden und kaum noch existent. Welchen Anteil 15a EStG daran hatte, ist fraglich. Zudem wurde 2005 15b EStG eingefugt, der das gleiche Ziel wie 15a EStG verfolgen soll und letzerem vorgeht. Mit der Frage der Existenzberechtigung der Vorschrift verbunden sind die verfassungsrechtlichen Bedenken, die vor allem im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bestehen. Insbesonder