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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Inhaltsangabe: Einleitung: Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Verschlechterung und Zerstoerung der Umwelt wurde 1976 vom Gesetzgeber das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verabschiedet - mit dem neuen Instrument der Eingriffsregelung. Ziel der Eingriffsregelung ist es, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht die Leistungsfahigkeit des Naturhaushaltes und die Qualitat des Landschaftsbildes bei unvermeidbaren Eingriffen zu erhalten. Darum sind Beeintrachtigungen der Leistungsfahigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes moeglichst vollstandig zu kompensieren. Angesichts des standig wachsenden Zugverkehrs auf der Rheintalbahn, eine der wichtigsten Bahnlinien Deutschlands, nahm die Bahn die Idee einer neuen Trasse, uber hundert Jahre nach den ersten Diskussionen, wieder auf. Das Nadeloehr zwischen Karlsruhe und Basel entlastet nun eine zweigleisige und fur Tempo 250 ausgelegte Neubaustrecke, die weitgehend parallel zur vorhandenen Trasse verlauft (DB 1988). Die Planfeststellungsabschnitte (PFA) vier Achern-Sasbach , funf Renchen-Appenweier und sechs Offenburg sind Teile des Gesamtvorhabens der Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe-Basel. Aufgrund des Eingriffs an der NBS / ABS Karlsruhe-Basel sorgte die Bahn fur Ausgleich und Ersatz an anderer Stelle. Als Rechtsgrundlagen werden in den jeweiligen Planfeststellungsbeschlussen das BNatSchG vom 20.12.1976 und vom 12.03.1987 sowie das NatSchG vom 21.10.1975 zugrundegelegt. Nach beiden Gesetzen sind Eingriffe ausgeglichen, wenn nach Beendigung des Eingriffs keine oder keine erhebliche Beeintrachtigung des Naturhaushalts zuruckbleibt und das Landschaftsbild wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. n der Fachliteratur wird immer wieder auf Defizite im Vollzug der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, insbesondere bei der Umsetzung der rechtsverbindlich festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen, hingewiesen. Mit dem Instrument der Erfolgskontrolle sollen entsprechende Defizite recht
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Inhaltsangabe: Einleitung: Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Verschlechterung und Zerstoerung der Umwelt wurde 1976 vom Gesetzgeber das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verabschiedet - mit dem neuen Instrument der Eingriffsregelung. Ziel der Eingriffsregelung ist es, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht die Leistungsfahigkeit des Naturhaushaltes und die Qualitat des Landschaftsbildes bei unvermeidbaren Eingriffen zu erhalten. Darum sind Beeintrachtigungen der Leistungsfahigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes moeglichst vollstandig zu kompensieren. Angesichts des standig wachsenden Zugverkehrs auf der Rheintalbahn, eine der wichtigsten Bahnlinien Deutschlands, nahm die Bahn die Idee einer neuen Trasse, uber hundert Jahre nach den ersten Diskussionen, wieder auf. Das Nadeloehr zwischen Karlsruhe und Basel entlastet nun eine zweigleisige und fur Tempo 250 ausgelegte Neubaustrecke, die weitgehend parallel zur vorhandenen Trasse verlauft (DB 1988). Die Planfeststellungsabschnitte (PFA) vier Achern-Sasbach , funf Renchen-Appenweier und sechs Offenburg sind Teile des Gesamtvorhabens der Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe-Basel. Aufgrund des Eingriffs an der NBS / ABS Karlsruhe-Basel sorgte die Bahn fur Ausgleich und Ersatz an anderer Stelle. Als Rechtsgrundlagen werden in den jeweiligen Planfeststellungsbeschlussen das BNatSchG vom 20.12.1976 und vom 12.03.1987 sowie das NatSchG vom 21.10.1975 zugrundegelegt. Nach beiden Gesetzen sind Eingriffe ausgeglichen, wenn nach Beendigung des Eingriffs keine oder keine erhebliche Beeintrachtigung des Naturhaushalts zuruckbleibt und das Landschaftsbild wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. n der Fachliteratur wird immer wieder auf Defizite im Vollzug der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, insbesondere bei der Umsetzung der rechtsverbindlich festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen, hingewiesen. Mit dem Instrument der Erfolgskontrolle sollen entsprechende Defizite recht