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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Inhaltsangabe: Einleitung: Vorstande von Aktiengesellschaften agieren als Treuhander fremden Vermoegens. Um Anleger und Glaubiger zu schutzen haben sie bei ihrem Handeln und der Organisation des Unternehmens bestimmte gesetzliche Vorschriften zu beachten. Jedoch beschaftigten sich bis Mitte der neunziger Jahre weder das Schrifttum noch die Rechtsprechung wesentlich mit der Frage der persoenlichen Haftung der Vorstandsmitglieder fur Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen. Eine Pflichtverletzung, die zu einem Schaden bei der Gesellschaft fuhrte, wurde in der Regel lediglich personalpolitisch sanktioniert. Die betroffenen Unternehmen sahen dabei zumindest dann von der Geltendmachung weiterer Anspruche wie Schadensersatz oder der Strafanzeige ab, sofern der Verantwortliche keine unakzeptablen Abfindungsforderungen stellte. Verstandlicherweise stehen vor allem die Vorstandsmitglieder selbst weitergehenden Forderungen kritisch gegenuber und verweisen auf eine Einschrankung der unternehmerischen Freiheit. Allerdings lassen sich auch im juristischen Schrifttum Stimmen finden, die personalpolitische Konsequenzen als im Grossen und Ganzen ausreichend ansahen. Beginnend in der zweiten Halfte der neunziger Jahre setzte dann allerdings eine schnell an Fahrt gewinnende Bewegung ein. Die zahlreichen Bilanzierungsskandale und Unternehmenszusammenbruche in jungerer Zeit haben etlichen Anlegern grosse Verluste beschert und insgesamt das Vertrauen in die weltweiten Kapitalmarkte empfindlich erschuttert. Hinzu kam, dass international vergleichbare Standards fur die Verantwortung der Unternehmensleitung fehlten, obwohl die Unternehmen durch die Globalisierung der Markte zunehmend international verflechtet sind. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken haben Gesetzgeber und Boersenaufsichtsbehoerden erhebliche Anstrengungen in Form von neuen Gesetzen und Vorschriften unternommen. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben die Haftungsvoraussetzungen nicht nur konkretisiert, sondern vor all
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Inhaltsangabe: Einleitung: Vorstande von Aktiengesellschaften agieren als Treuhander fremden Vermoegens. Um Anleger und Glaubiger zu schutzen haben sie bei ihrem Handeln und der Organisation des Unternehmens bestimmte gesetzliche Vorschriften zu beachten. Jedoch beschaftigten sich bis Mitte der neunziger Jahre weder das Schrifttum noch die Rechtsprechung wesentlich mit der Frage der persoenlichen Haftung der Vorstandsmitglieder fur Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen. Eine Pflichtverletzung, die zu einem Schaden bei der Gesellschaft fuhrte, wurde in der Regel lediglich personalpolitisch sanktioniert. Die betroffenen Unternehmen sahen dabei zumindest dann von der Geltendmachung weiterer Anspruche wie Schadensersatz oder der Strafanzeige ab, sofern der Verantwortliche keine unakzeptablen Abfindungsforderungen stellte. Verstandlicherweise stehen vor allem die Vorstandsmitglieder selbst weitergehenden Forderungen kritisch gegenuber und verweisen auf eine Einschrankung der unternehmerischen Freiheit. Allerdings lassen sich auch im juristischen Schrifttum Stimmen finden, die personalpolitische Konsequenzen als im Grossen und Ganzen ausreichend ansahen. Beginnend in der zweiten Halfte der neunziger Jahre setzte dann allerdings eine schnell an Fahrt gewinnende Bewegung ein. Die zahlreichen Bilanzierungsskandale und Unternehmenszusammenbruche in jungerer Zeit haben etlichen Anlegern grosse Verluste beschert und insgesamt das Vertrauen in die weltweiten Kapitalmarkte empfindlich erschuttert. Hinzu kam, dass international vergleichbare Standards fur die Verantwortung der Unternehmensleitung fehlten, obwohl die Unternehmen durch die Globalisierung der Markte zunehmend international verflechtet sind. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken haben Gesetzgeber und Boersenaufsichtsbehoerden erhebliche Anstrengungen in Form von neuen Gesetzen und Vorschriften unternommen. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben die Haftungsvoraussetzungen nicht nur konkretisiert, sondern vor all