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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Inhaltsangabe: Problemstellung: Die einkommenssteuerliche Behandlung der privaten Geldanlage in innovative Anleiheinstrumente stellt eine komplexe Materie dar, die zahlreiche Zweifelsfragen aufwirft. Der Begriff der Innovation kann aufgrund seiner sachlichen und zeitlichen Relativitat kaum als operational bezeichnet werden und ist insofern schwierig abzugrenzen. Im Zuge des Innovationsprozesses werden bisher gangige Finanzprodukte durch neuartige Instrumente ersetzt bzw. erganzt, wobei diese haufig nur durch blosse Abanderung oder Neukombination der Produktcharakteristika herkoemmlicher Finanzprodukte geschaffen werden und insoweit keine Neuentwicklungen i.e.S. darstellen. Vor dem Hintergrund des deutschen Einkommensteuerrechts, das vom Grundsatz her im Privatvermoegen steuerrelevante Ertrage von steuerirrelevanten Vermoegensmehrungen oder -minderungen abgrenzt, koennen produkttechnisch eher unbedeutende Variationen aber zu erheblichen Unterschieden in der Besteuerung beim Anleger fuhren, weshalb sie aus steuerlicher Sicht durchaus als innovativ zu bezeichnen sind. Bei innovativen Anleiheinstrumenten gestaltet sich die Spharenabgrenzung jedoch besonders schwierig, da bei diesen haufig Vermoegensmehrungen oder -minderungen anfallen, die ganz oder teilweise steuerpflichtige Ertrage darstellen. Nicht zuletzt war und ist die Bestrebung von Steuerpflichtigen, steuerpflichtige Kapitalertrage mit Hilfe innovativer Anlageprodukte in steuerfreie Verausserungsgewinne umzuqualifizieren, eine bedeutende Triebkraft fur die Etablierung von Finanzproduktinnovationen. Das Einkommensteuerrecht normiert Kriterien, anhand derer die Spharen voneinander abzugrenzen sind. Aufgrund der Vielzahl innovativer Finanzinstrumente und der Notwendigkeit zur Abstraktion im Steuerrecht ist eine sachgerechte Anwendung dieser Kriterien nicht immer gewahrleistet. Die Vielschichtigkeit der Ansichten uber eine sachgerechte Spharenabgrenzung dokumentiert sich in zahlreichen unubersichtlichen, meist kasuistisch
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Inhaltsangabe: Problemstellung: Die einkommenssteuerliche Behandlung der privaten Geldanlage in innovative Anleiheinstrumente stellt eine komplexe Materie dar, die zahlreiche Zweifelsfragen aufwirft. Der Begriff der Innovation kann aufgrund seiner sachlichen und zeitlichen Relativitat kaum als operational bezeichnet werden und ist insofern schwierig abzugrenzen. Im Zuge des Innovationsprozesses werden bisher gangige Finanzprodukte durch neuartige Instrumente ersetzt bzw. erganzt, wobei diese haufig nur durch blosse Abanderung oder Neukombination der Produktcharakteristika herkoemmlicher Finanzprodukte geschaffen werden und insoweit keine Neuentwicklungen i.e.S. darstellen. Vor dem Hintergrund des deutschen Einkommensteuerrechts, das vom Grundsatz her im Privatvermoegen steuerrelevante Ertrage von steuerirrelevanten Vermoegensmehrungen oder -minderungen abgrenzt, koennen produkttechnisch eher unbedeutende Variationen aber zu erheblichen Unterschieden in der Besteuerung beim Anleger fuhren, weshalb sie aus steuerlicher Sicht durchaus als innovativ zu bezeichnen sind. Bei innovativen Anleiheinstrumenten gestaltet sich die Spharenabgrenzung jedoch besonders schwierig, da bei diesen haufig Vermoegensmehrungen oder -minderungen anfallen, die ganz oder teilweise steuerpflichtige Ertrage darstellen. Nicht zuletzt war und ist die Bestrebung von Steuerpflichtigen, steuerpflichtige Kapitalertrage mit Hilfe innovativer Anlageprodukte in steuerfreie Verausserungsgewinne umzuqualifizieren, eine bedeutende Triebkraft fur die Etablierung von Finanzproduktinnovationen. Das Einkommensteuerrecht normiert Kriterien, anhand derer die Spharen voneinander abzugrenzen sind. Aufgrund der Vielzahl innovativer Finanzinstrumente und der Notwendigkeit zur Abstraktion im Steuerrecht ist eine sachgerechte Anwendung dieser Kriterien nicht immer gewahrleistet. Die Vielschichtigkeit der Ansichten uber eine sachgerechte Spharenabgrenzung dokumentiert sich in zahlreichen unubersichtlichen, meist kasuistisch