Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Inhaltsangabe: Einleitung: Am 11. Mai 2001 wurde vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Foerderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermoegens (Altersvermoegensgesetz-AVmG) verabschiedet. Mit dieser Rentenstrukturreform hat sich der Gesetzgeber dem andauernden Finanzierungsproblem der gesetzlichen Rentenversicherung angenommen und gleichzeitig das deutsche Rentensystem an internationale Systeme angepasst. Am 01. Januar 2002 trat das Gesetz in Kraft. Damit ist jetzt die staatlich gefoerderte Altersversorgung in Deutschland auf drei Saulen verteilt. Im Rahmen der Diskussion um die Rentenstrukturreform hat der Gesetzgeber einen Passus in den Gesetzestext integriert, der auch die nachhaltige Entwicklung foerdern soll. In 1 Abs. 1 Ziffer 9 des neuen Altersvorsorgevertrage-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) heisst es: Ferner muss auch daruber schriftlich informiert werden, ob und ggf. wie der Anbieter [von Altersvorsorgeprodukten, Anm. des Verfassers] ethische, soziale und oekologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beitrage berucksichtigt. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll durch diese Nachhaltigkeits-Berichtspflicht ein Impuls fur mehr Nachhaltigkeit bei der Anlage von Kapital, insbesondere bei der Verwendung der einbezahlten Rentenbeitrage, gegeben werden. Eine Vielzahl von Finanzdienstleistern - allen voran Investmentgesellschaften, Banken und Versicherungen - wird durch die Rentenreform als Anbieter von Altersvorsorgeprodukten in Erscheinung treten. Diese Unternehmen sind daher ein zentraler angebotsseitiger Adressat der oekologisch-ethischen Berichtspflicht. Mit ihrer zunehmend zentralen Stellung im Wirtschaftsleben koennen sie Kapitalstroeme in auch umwelt- und gesellschaftspolitisch gewunschte Richtungen lenken. Mit der oekologisch-ethischen Berichtspflicht mussen die Unternehmen sich nun explizit im Bereich der Kapitalanlage mit Nachhaltigkeit beschaftigen. Dabei werden in dem n
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Inhaltsangabe: Einleitung: Am 11. Mai 2001 wurde vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Foerderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermoegens (Altersvermoegensgesetz-AVmG) verabschiedet. Mit dieser Rentenstrukturreform hat sich der Gesetzgeber dem andauernden Finanzierungsproblem der gesetzlichen Rentenversicherung angenommen und gleichzeitig das deutsche Rentensystem an internationale Systeme angepasst. Am 01. Januar 2002 trat das Gesetz in Kraft. Damit ist jetzt die staatlich gefoerderte Altersversorgung in Deutschland auf drei Saulen verteilt. Im Rahmen der Diskussion um die Rentenstrukturreform hat der Gesetzgeber einen Passus in den Gesetzestext integriert, der auch die nachhaltige Entwicklung foerdern soll. In 1 Abs. 1 Ziffer 9 des neuen Altersvorsorgevertrage-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) heisst es: Ferner muss auch daruber schriftlich informiert werden, ob und ggf. wie der Anbieter [von Altersvorsorgeprodukten, Anm. des Verfassers] ethische, soziale und oekologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beitrage berucksichtigt. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll durch diese Nachhaltigkeits-Berichtspflicht ein Impuls fur mehr Nachhaltigkeit bei der Anlage von Kapital, insbesondere bei der Verwendung der einbezahlten Rentenbeitrage, gegeben werden. Eine Vielzahl von Finanzdienstleistern - allen voran Investmentgesellschaften, Banken und Versicherungen - wird durch die Rentenreform als Anbieter von Altersvorsorgeprodukten in Erscheinung treten. Diese Unternehmen sind daher ein zentraler angebotsseitiger Adressat der oekologisch-ethischen Berichtspflicht. Mit ihrer zunehmend zentralen Stellung im Wirtschaftsleben koennen sie Kapitalstroeme in auch umwelt- und gesellschaftspolitisch gewunschte Richtungen lenken. Mit der oekologisch-ethischen Berichtspflicht mussen die Unternehmen sich nun explizit im Bereich der Kapitalanlage mit Nachhaltigkeit beschaftigen. Dabei werden in dem n