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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Inhaltsangabe: Einleitung: Die Aktiengesellschaft als Rechtsform fur zumeist grosse Wirtschaftsunternehmen erlangt in der heutigen Zeit eine immer groessere Bedeutung. Sie entspricht einerseits als Organisations- bzw. Finanzierungsform fur Unternehmen, wie andererseits als unternehmerische Kapitalanlage fur Sparer einem unabweisbaren Bedurfnis. Heute ist die AG bedeutender denn je, vor allem weil die Boersengangigkeit der Aktie immer wieder fur die Attraktivitat dieser Rechtsform sorgt. Ausserdem hat die Novellierung des Aktiengesetzes im Jahr 1994 auf die Sonderbelange der kleinen AG Rucksicht genommen. Damit hat der Gesetzgeber ein Angebot an die Praxis gemacht, das die Attraktivitat der AG- Form fur Nicht- Publikumsgesellschaften, insbesondere fur relativ kleine Unternehmen erhoehte. Die AG stellt ein ausserst komplexes wirtschaftliches und juristisches Gebilde dar. Innerhalb ihres Gesamtgefuges besteht eine betrachtliche Anzahl unterschiedlicher bzw. divergierender Interessenlagen. Gleichsam als Machtbloecke stehen sich Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung gegenuber, die jeweils versuchen ihre Interessen und wirtschaftlichen Belange in die Unternehmenspolitik einzubringen. Aus diesem Grund ruckt das Verhaltnis jener drei Gesellschaftsorgane zueinander in den Mittelpunkt, und es besteht das dringende Bedurfnis die Rechtmassigkeit des Organverhaltens zu kontrollieren. Die Rechtmassigkeitskontrolle ist auf der einen Seite sinnvoll und notwendig, weil das Verhaltnis der Organe untereinander, insbesondere ihre Handlungs- und Entscheidungsaufgaben durch eine weitgehend zwingende Zustandigkeitsordnung bestimmt ist. Diese im einzelnen komplizierte Zustandigkeitsordnung der AG ist jedoch spannungsreich, und es sollten umfassende Kontrollmoeglichkeiten in bezug auf die Einhaltung der Organkompetenzen und die Rechtmassigkeit der Handlungen und Unterlassungen der Organe vorhanden sein. Nur dann ist ein effektiver Rechtsschutz fur die Gesellschafter gewahrleistet, und deren V
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Inhaltsangabe: Einleitung: Die Aktiengesellschaft als Rechtsform fur zumeist grosse Wirtschaftsunternehmen erlangt in der heutigen Zeit eine immer groessere Bedeutung. Sie entspricht einerseits als Organisations- bzw. Finanzierungsform fur Unternehmen, wie andererseits als unternehmerische Kapitalanlage fur Sparer einem unabweisbaren Bedurfnis. Heute ist die AG bedeutender denn je, vor allem weil die Boersengangigkeit der Aktie immer wieder fur die Attraktivitat dieser Rechtsform sorgt. Ausserdem hat die Novellierung des Aktiengesetzes im Jahr 1994 auf die Sonderbelange der kleinen AG Rucksicht genommen. Damit hat der Gesetzgeber ein Angebot an die Praxis gemacht, das die Attraktivitat der AG- Form fur Nicht- Publikumsgesellschaften, insbesondere fur relativ kleine Unternehmen erhoehte. Die AG stellt ein ausserst komplexes wirtschaftliches und juristisches Gebilde dar. Innerhalb ihres Gesamtgefuges besteht eine betrachtliche Anzahl unterschiedlicher bzw. divergierender Interessenlagen. Gleichsam als Machtbloecke stehen sich Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung gegenuber, die jeweils versuchen ihre Interessen und wirtschaftlichen Belange in die Unternehmenspolitik einzubringen. Aus diesem Grund ruckt das Verhaltnis jener drei Gesellschaftsorgane zueinander in den Mittelpunkt, und es besteht das dringende Bedurfnis die Rechtmassigkeit des Organverhaltens zu kontrollieren. Die Rechtmassigkeitskontrolle ist auf der einen Seite sinnvoll und notwendig, weil das Verhaltnis der Organe untereinander, insbesondere ihre Handlungs- und Entscheidungsaufgaben durch eine weitgehend zwingende Zustandigkeitsordnung bestimmt ist. Diese im einzelnen komplizierte Zustandigkeitsordnung der AG ist jedoch spannungsreich, und es sollten umfassende Kontrollmoeglichkeiten in bezug auf die Einhaltung der Organkompetenzen und die Rechtmassigkeit der Handlungen und Unterlassungen der Organe vorhanden sein. Nur dann ist ein effektiver Rechtsschutz fur die Gesellschafter gewahrleistet, und deren V