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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Inhaltsangabe: Einleitung: Die vorubergehende Aufrechterhaltung und anschliessende Verausserung eines insolventen Unternehmens durch den Verwalter ist unbestritten eine elegante Konkursabwicklung. Realisieren liess sich diese Abwicklung unter der noch geltenden Konkursordnung eher selten. Die Zuruckhaltung auf Seiten der potentiellen Kaufer ist verstandlich. Denn der endgultige wirtschaftliche Misserfolg eines Unternehmens kann kaum deutlicher als durch die Eroeffnung des Konkursverfahrens dokumentiert werden. Das Konkursunternehmen ist zahlungsunfahig oder - sofern es sich um Kapitalgesellschaften handelt - uberschuldet. Vorhergehende Sanierungsmassnahmen zur Vermeidung der Insolvenz, wozu regelmassig auch der Versuch einer Unternehmensverausserung gehoert, sind in den meisten Fallen bereits gescheitert. Ist der Vergleichs- oder Konkursantrag erst einmal gestellt, bleibt fur eine anschliessende Sanierung nur wenig Raum. Kaufinteressenten sind in dieser Situation auch durch erfahrene Verwalter nur schwer zu finden. Das vorhandene Schuldnervermoegen ist im Regelfall fast vollstandig mit Aus- und Absonderungsrechten Dritter belastet. Der Zugriff der gesicherten Glaubiger auf das Sicherungsgut zerschlagt das Betriebsvermoegen. Die beabsichtigte Fortfuhrung oder Verausserung des Unternehmens ist damit in vielen Fallen aussichtslos. Im vergangenen Jahr 1997 gab es im sechsten Jahr in Folge einen neuen Hoechststand an Unternehmenszusammenbruchen. Nach Berechnungen der Wirtschaftsauskunftei Creditreform wurden durch Unternehmen 27.700 der insgesamt 34.100 Insolvenzen verursacht. Die restlichen Falle betreffen Nachlass- oder Privatkonkurse. Dabei wurde in den letzten Jahren ein konstant hoher Anteil von etwa drei Viertel aller beantragten Konkursverfahren mangels Masse erst gar nicht eroeffnet. Der dadurch verursachte Schaden fur die Glaubiger stieg 1997 auf ein Rekordniveau von 65 Mrd. DM; gleichzeitig verloren im vergangenen Jahr 554.000 Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz durch einen Konku
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Inhaltsangabe: Einleitung: Die vorubergehende Aufrechterhaltung und anschliessende Verausserung eines insolventen Unternehmens durch den Verwalter ist unbestritten eine elegante Konkursabwicklung. Realisieren liess sich diese Abwicklung unter der noch geltenden Konkursordnung eher selten. Die Zuruckhaltung auf Seiten der potentiellen Kaufer ist verstandlich. Denn der endgultige wirtschaftliche Misserfolg eines Unternehmens kann kaum deutlicher als durch die Eroeffnung des Konkursverfahrens dokumentiert werden. Das Konkursunternehmen ist zahlungsunfahig oder - sofern es sich um Kapitalgesellschaften handelt - uberschuldet. Vorhergehende Sanierungsmassnahmen zur Vermeidung der Insolvenz, wozu regelmassig auch der Versuch einer Unternehmensverausserung gehoert, sind in den meisten Fallen bereits gescheitert. Ist der Vergleichs- oder Konkursantrag erst einmal gestellt, bleibt fur eine anschliessende Sanierung nur wenig Raum. Kaufinteressenten sind in dieser Situation auch durch erfahrene Verwalter nur schwer zu finden. Das vorhandene Schuldnervermoegen ist im Regelfall fast vollstandig mit Aus- und Absonderungsrechten Dritter belastet. Der Zugriff der gesicherten Glaubiger auf das Sicherungsgut zerschlagt das Betriebsvermoegen. Die beabsichtigte Fortfuhrung oder Verausserung des Unternehmens ist damit in vielen Fallen aussichtslos. Im vergangenen Jahr 1997 gab es im sechsten Jahr in Folge einen neuen Hoechststand an Unternehmenszusammenbruchen. Nach Berechnungen der Wirtschaftsauskunftei Creditreform wurden durch Unternehmen 27.700 der insgesamt 34.100 Insolvenzen verursacht. Die restlichen Falle betreffen Nachlass- oder Privatkonkurse. Dabei wurde in den letzten Jahren ein konstant hoher Anteil von etwa drei Viertel aller beantragten Konkursverfahren mangels Masse erst gar nicht eroeffnet. Der dadurch verursachte Schaden fur die Glaubiger stieg 1997 auf ein Rekordniveau von 65 Mrd. DM; gleichzeitig verloren im vergangenen Jahr 554.000 Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz durch einen Konku