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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Inhaltsangabe: Problemstellung: In der vorliegenden Arbeit sollen die steuerpolitischen Gestaltungsmoeglichkeiten einer deutschen Mutterkapitalgesellschaft bei der Finanzierung ihrer auslandischen Tochtergesellschaft unter Beachtung der steuerlichen Folgen dargestellt werden. Neben der Wirkung unterschiedlicher nationaler Steuerrechte und eventuell bestehender Doppelbesteuerungsabkommen ist hier vor allem zu klaren, welche Finanzierungsmoeglichkeiten eine Mutterkapitalgesellschaft bezuglich einer Tochterkapitalgesellschaft hat. Beispielhaft stellen sich folgende Fragen: Ist es fur eine multinationale Unternehmung zweckmassig, Kredite aufzunehmen? Sollten Gewinne ausgeschuttet oder thesauriert werden? Welche Moeglichkeiten hat die Mutterkapitalgesellschaft, ihre Finanzierungskosten geltend zu machen? Wie wirken unterschiedliche Steuersatze auf die Finanzierungsarten? Untersuchungsgegenstand: Es wird unterstellt, dass der Finanz- und der Investitionsplan bereits aufgestellt wurden und nicht mehr kritisch hinterfragt werden sollen. Die zivilrechtlichen Voraussetzungen werden als Nebenbedingungen betrachtet. Ihre Gestaltungsmoeglichkeiten sind nicht Gegenstand der Betrachtung. Betrachtet werden Kapitalgesellschaften. Auslandische Tochterkapitalgesellschaften werden juristisch als rechtlich selbstandige Subsysteme des Unternehmenssystems definiert, die in einem vom Sitz des Mutterunternehmen abweichenden Land ihren Sitz haben. Wie hoch die Beteiligungsquote sein muss, um von einer Tochtergesellschaft sprechen zu koennen, ist nicht eindeutig bestimmt. Im folgenden soll von Beteiligungen zwischen 10 % bis 100 % ausgegangen werden, da dies ausgehend von der Steuergesetzgebung als zweckmassig erscheint. Diese werden als Schachtelbeteiligungen bezeichnet. Untersuchungsgegenstand ist im einzelnen die Beteiligungs- oder die Fremdfinanzierungen mit und ohne Refinanzierung durch ein Darlehen und in Abhangigkeit von den jeweils anwendbaren Methoden zur Vermeidung der Doppelbes
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Inhaltsangabe: Problemstellung: In der vorliegenden Arbeit sollen die steuerpolitischen Gestaltungsmoeglichkeiten einer deutschen Mutterkapitalgesellschaft bei der Finanzierung ihrer auslandischen Tochtergesellschaft unter Beachtung der steuerlichen Folgen dargestellt werden. Neben der Wirkung unterschiedlicher nationaler Steuerrechte und eventuell bestehender Doppelbesteuerungsabkommen ist hier vor allem zu klaren, welche Finanzierungsmoeglichkeiten eine Mutterkapitalgesellschaft bezuglich einer Tochterkapitalgesellschaft hat. Beispielhaft stellen sich folgende Fragen: Ist es fur eine multinationale Unternehmung zweckmassig, Kredite aufzunehmen? Sollten Gewinne ausgeschuttet oder thesauriert werden? Welche Moeglichkeiten hat die Mutterkapitalgesellschaft, ihre Finanzierungskosten geltend zu machen? Wie wirken unterschiedliche Steuersatze auf die Finanzierungsarten? Untersuchungsgegenstand: Es wird unterstellt, dass der Finanz- und der Investitionsplan bereits aufgestellt wurden und nicht mehr kritisch hinterfragt werden sollen. Die zivilrechtlichen Voraussetzungen werden als Nebenbedingungen betrachtet. Ihre Gestaltungsmoeglichkeiten sind nicht Gegenstand der Betrachtung. Betrachtet werden Kapitalgesellschaften. Auslandische Tochterkapitalgesellschaften werden juristisch als rechtlich selbstandige Subsysteme des Unternehmenssystems definiert, die in einem vom Sitz des Mutterunternehmen abweichenden Land ihren Sitz haben. Wie hoch die Beteiligungsquote sein muss, um von einer Tochtergesellschaft sprechen zu koennen, ist nicht eindeutig bestimmt. Im folgenden soll von Beteiligungen zwischen 10 % bis 100 % ausgegangen werden, da dies ausgehend von der Steuergesetzgebung als zweckmassig erscheint. Diese werden als Schachtelbeteiligungen bezeichnet. Untersuchungsgegenstand ist im einzelnen die Beteiligungs- oder die Fremdfinanzierungen mit und ohne Refinanzierung durch ein Darlehen und in Abhangigkeit von den jeweils anwendbaren Methoden zur Vermeidung der Doppelbes