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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Inhaltsangabe: Zusammenstellung: In den letzten Jahren haben sich zahlreiche Familienunternehmen fur den Gang an die Boerse entschieden, da sich die Eigenmittelfinanzierung uber den Kapitalmarkt als eine betriebswirtschaftlich gunstige Loesung zur UEberwindung wachstumsbedingter Finanzierungsprobleme und zur Deckung der immer wieder angefuhrten Eigenkapitallucke anbietet. Nur in den seltensten Fallen wurde hierfur allerdings die Rechtsform einer KGaA gewahlt, obwohl sie die vorteilhafte Moeglichkeit von personenbezogener Fuhrung bei breit gestreutem Anlegerkreis zulasst. Ausgangspunkt der vorliegenden Diplomarbeit sind mittelstandische Betriebe mit ihren haufigsten Problemen - unzureichende Eigenkapitalausstattung und familienspezifische Schwierigkeiten bei der Unternehmensfuhrung und -nachfolge. Haufig wird in dieser Situation zur Loesung ein Boersengang in der Rechtsform einer AG empfohlen. Dem stehen jedoch Nachteile, wie hoehere Kosten und Steuerbelastung sowie das Risiko des Verlustes des Unternehmereinflusses durch Fremdgesellschafter oder im Rahmen der Mitbestimmung gegenuber. Neben der AG ermoeglicht auch die KGaA den Zugang zum organisierten Kapitalmarkt. In ihrer gesetzlichen Ausgestaltung mit einer naturlichen Person als Komplementar bietet sie als Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft im Vergleich bereits den Vorteil einer hohen gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Gestaltungsfreiheit. Dagegen steht die Bindung an eine naturliche Person bei Haftung und Unternehmensnachfolge. Dem berechtigten Wunsch, dieses Risiko zu eliminieren, hat der BGH durch die Zulassung einer Kapitalgesellschaft als Komplementar der KGaA grundsatzlich entsprochen. Die genannten Aspekte lassen im Ergebnis die KGaA, insbesondere mit einer GmbH & Co. KG in der Position des Komplementars, als interessante und beachtenswerte Rechtsform fur den Mittelstand erscheinen. Da Familienunternehmen typischerweise in der Rechtsform der GmbH oder GmbH & Co. KG organisiert sind, ist dazu
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Inhaltsangabe: Zusammenstellung: In den letzten Jahren haben sich zahlreiche Familienunternehmen fur den Gang an die Boerse entschieden, da sich die Eigenmittelfinanzierung uber den Kapitalmarkt als eine betriebswirtschaftlich gunstige Loesung zur UEberwindung wachstumsbedingter Finanzierungsprobleme und zur Deckung der immer wieder angefuhrten Eigenkapitallucke anbietet. Nur in den seltensten Fallen wurde hierfur allerdings die Rechtsform einer KGaA gewahlt, obwohl sie die vorteilhafte Moeglichkeit von personenbezogener Fuhrung bei breit gestreutem Anlegerkreis zulasst. Ausgangspunkt der vorliegenden Diplomarbeit sind mittelstandische Betriebe mit ihren haufigsten Problemen - unzureichende Eigenkapitalausstattung und familienspezifische Schwierigkeiten bei der Unternehmensfuhrung und -nachfolge. Haufig wird in dieser Situation zur Loesung ein Boersengang in der Rechtsform einer AG empfohlen. Dem stehen jedoch Nachteile, wie hoehere Kosten und Steuerbelastung sowie das Risiko des Verlustes des Unternehmereinflusses durch Fremdgesellschafter oder im Rahmen der Mitbestimmung gegenuber. Neben der AG ermoeglicht auch die KGaA den Zugang zum organisierten Kapitalmarkt. In ihrer gesetzlichen Ausgestaltung mit einer naturlichen Person als Komplementar bietet sie als Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft im Vergleich bereits den Vorteil einer hohen gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Gestaltungsfreiheit. Dagegen steht die Bindung an eine naturliche Person bei Haftung und Unternehmensnachfolge. Dem berechtigten Wunsch, dieses Risiko zu eliminieren, hat der BGH durch die Zulassung einer Kapitalgesellschaft als Komplementar der KGaA grundsatzlich entsprochen. Die genannten Aspekte lassen im Ergebnis die KGaA, insbesondere mit einer GmbH & Co. KG in der Position des Komplementars, als interessante und beachtenswerte Rechtsform fur den Mittelstand erscheinen. Da Familienunternehmen typischerweise in der Rechtsform der GmbH oder GmbH & Co. KG organisiert sind, ist dazu