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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Offenheit f r internationale Zusammenarbeit und Integration in supranationale europ ische Zusammenh nge ist ein Charakteristikum des modernen europ ischen Verfassungsstaates. Die am 28. Juni 1996 angenommene Verfassung der Ukraine sollte die Zugeh rigkeit des neu entstandenen Staates zur westeurop ischen Verfassungstradition zum Ausdruck bringen und mithin eine Art R ckkehr nach Europa bewirken. Allerdings l sst sich aus dem Verfassungstext keine Entschlossenheit des Staates ableiten, sich intensiv in supranationalen Organisationen zu engagieren. Daf r fehlt es an Grundlagen, welche die f r eine Zusammenarbeit dieser Art notwendige Einschr nkung der Hoheitsrechte oder auch deren bertragung erm glichen k nnten.Ausgehend von der Pr misse, dass eine Teilnahme an der Europ ischen Menschenrechtskonvention und die bevorstehende verst rkte Zusammenarbeit mit der EU von der Ukraine ein Mindestma an ffnung der nationalen Verfassung fordern, wird in der vorliegenden Studie normativ beschrieben und empirisch belegt, wie sich ukrainische Verfassung und Verfassungspraxis zur offenen Staatlichkeit positionieren. Mit der Offenheit dem V lkerrecht und internationalen Menschenrechtsschutz gegen ber begreift die Verfassung von 1996 die Ukraine als kooperativen Staat . Diese Offenheit ist allerdings allgemein und vorsichtig angelegt, was zum Teil den historischen Voraussetzungen der Verfassungsannahme geschuldet ist. Zugleich berl sst die allgemein formulierte ffnung dem Gesetzgeber und auch der Judikative einen gewissen Spielraum f r ihre v lkerrechtsfreundliche Ausformung und Auslegung, die allerdings aufgrund von deren starker Anf lligkeit f r das Auf und Ab der Tagespolitik nicht immer stimmig und mitunter auch qualitativ problematisch sind.Unter Ber cksichtigung der politischen, historischen und gesellschaftlichen Wirklichkeit der Ukraine werden dem Leser die Umst nde der Entstehung der v lkerrechtsrelevanten Verfassungsnormen, ihre Entwicklung durch Gesetzes- und Anwendungspraxis, die komplizierten Konflikte zwischen Parlament und Exekutive im Bereich der v lkerrechtsbezogenen Organkompetenzen sowie die Rolle und Funktionen des V lkerrechts in der Rechtsprechung des ukrainischen Verfassungsgerichts geschildert.
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Offenheit f r internationale Zusammenarbeit und Integration in supranationale europ ische Zusammenh nge ist ein Charakteristikum des modernen europ ischen Verfassungsstaates. Die am 28. Juni 1996 angenommene Verfassung der Ukraine sollte die Zugeh rigkeit des neu entstandenen Staates zur westeurop ischen Verfassungstradition zum Ausdruck bringen und mithin eine Art R ckkehr nach Europa bewirken. Allerdings l sst sich aus dem Verfassungstext keine Entschlossenheit des Staates ableiten, sich intensiv in supranationalen Organisationen zu engagieren. Daf r fehlt es an Grundlagen, welche die f r eine Zusammenarbeit dieser Art notwendige Einschr nkung der Hoheitsrechte oder auch deren bertragung erm glichen k nnten.Ausgehend von der Pr misse, dass eine Teilnahme an der Europ ischen Menschenrechtskonvention und die bevorstehende verst rkte Zusammenarbeit mit der EU von der Ukraine ein Mindestma an ffnung der nationalen Verfassung fordern, wird in der vorliegenden Studie normativ beschrieben und empirisch belegt, wie sich ukrainische Verfassung und Verfassungspraxis zur offenen Staatlichkeit positionieren. Mit der Offenheit dem V lkerrecht und internationalen Menschenrechtsschutz gegen ber begreift die Verfassung von 1996 die Ukraine als kooperativen Staat . Diese Offenheit ist allerdings allgemein und vorsichtig angelegt, was zum Teil den historischen Voraussetzungen der Verfassungsannahme geschuldet ist. Zugleich berl sst die allgemein formulierte ffnung dem Gesetzgeber und auch der Judikative einen gewissen Spielraum f r ihre v lkerrechtsfreundliche Ausformung und Auslegung, die allerdings aufgrund von deren starker Anf lligkeit f r das Auf und Ab der Tagespolitik nicht immer stimmig und mitunter auch qualitativ problematisch sind.Unter Ber cksichtigung der politischen, historischen und gesellschaftlichen Wirklichkeit der Ukraine werden dem Leser die Umst nde der Entstehung der v lkerrechtsrelevanten Verfassungsnormen, ihre Entwicklung durch Gesetzes- und Anwendungspraxis, die komplizierten Konflikte zwischen Parlament und Exekutive im Bereich der v lkerrechtsbezogenen Organkompetenzen sowie die Rolle und Funktionen des V lkerrechts in der Rechtsprechung des ukrainischen Verfassungsgerichts geschildert.