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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Inhaltsangabe: Einleitung: Aufgrund der zunehmenden Globalisierung gewinnt die internationale Rechnungslegung immer mehr an Bedeutung. So bilanzierten im Jahr 2002 bereits weniger als 25 % von 560 untersuchten und im DAX, MDAX, SMAX und NEMAX gelisteten Gesellschaften nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). Die Verordnung des Europaischen Parlaments vom Juni 2002 fuhrt dazu, dass die Anwendung internationaler Rechnungslegung weiterhin zunimmt. Ab dem Jahre 2005 mussen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Konzernabschlusse nach den International Reporting Standards (IFRS/IAS) erstellen. In besonderen Ausnahmefallen ist die Frist bis zum Jahr 2007 verlangert. Im Zuge der Umstellung von den nationalen Vorschriften des HGBs auf das international anerkannte Normensystem der IAS/IFRS stellt sich neben der Frage der unterschiedlichen Bilanzierung und Bewertung der Vermoegens- und Schuldpositionen auch die Frage der Darstellung und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die GuV hat die Aufgabe, dem Jahresabschlussadressaten zu informieren, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, nachhaltig Gewinne zu erzielen und somit seine langfristige Existenz zu garantieren. Die Darstellung der GuV spielt somit eine wichtige Rolle. 275 HGB Absatz (Abs.) 1 besagt: Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. Eine Aufstellung nach dem Gesamtkostenverfahren bedeutet eine Gliederung nach Aufwandsarten und eine Aufstellung nach dem Umsatzkostenverfahren bedeutet eine Gliederung nach Funktionsbereichen. Auch nach IAS/IFRS besteht dieses Wahlrecht, jedoch ist jenes Verfahren zu wahlen, das verlasslichere und relevantere Informationen bietet. IAS 1.88 besagt: Ein Unternehmen hat eine Aufwandsgliederung anzugeben, die entweder auf der Art der Aufwendungen oder auf deren Funktion innerhalb des Unternehmens beruht, je nachdem welche Darstellungsweise verlasslichere und relevantere
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Inhaltsangabe: Einleitung: Aufgrund der zunehmenden Globalisierung gewinnt die internationale Rechnungslegung immer mehr an Bedeutung. So bilanzierten im Jahr 2002 bereits weniger als 25 % von 560 untersuchten und im DAX, MDAX, SMAX und NEMAX gelisteten Gesellschaften nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). Die Verordnung des Europaischen Parlaments vom Juni 2002 fuhrt dazu, dass die Anwendung internationaler Rechnungslegung weiterhin zunimmt. Ab dem Jahre 2005 mussen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Konzernabschlusse nach den International Reporting Standards (IFRS/IAS) erstellen. In besonderen Ausnahmefallen ist die Frist bis zum Jahr 2007 verlangert. Im Zuge der Umstellung von den nationalen Vorschriften des HGBs auf das international anerkannte Normensystem der IAS/IFRS stellt sich neben der Frage der unterschiedlichen Bilanzierung und Bewertung der Vermoegens- und Schuldpositionen auch die Frage der Darstellung und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die GuV hat die Aufgabe, dem Jahresabschlussadressaten zu informieren, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, nachhaltig Gewinne zu erzielen und somit seine langfristige Existenz zu garantieren. Die Darstellung der GuV spielt somit eine wichtige Rolle. 275 HGB Absatz (Abs.) 1 besagt: Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. Eine Aufstellung nach dem Gesamtkostenverfahren bedeutet eine Gliederung nach Aufwandsarten und eine Aufstellung nach dem Umsatzkostenverfahren bedeutet eine Gliederung nach Funktionsbereichen. Auch nach IAS/IFRS besteht dieses Wahlrecht, jedoch ist jenes Verfahren zu wahlen, das verlasslichere und relevantere Informationen bietet. IAS 1.88 besagt: Ein Unternehmen hat eine Aufwandsgliederung anzugeben, die entweder auf der Art der Aufwendungen oder auf deren Funktion innerhalb des Unternehmens beruht, je nachdem welche Darstellungsweise verlasslichere und relevantere