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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Wettbewerbsbeschrankungen zu beseitigen oder diesen vorzubeugen, ist die Aufgabe wettbewerbspolitischer Interventionen, nicht aber sie zu verursachen. Daher gehoert jedwede kartellrechtliche Einschrankung der unternehmerischen Handlungsfreiheit im Wettbewerb in regelmassigen Zeitabstanden auf den Prufstand der Deregulierung.
An der Preis- und Markenpflege im Absatzkanal scheiden sich die Geister. Einige Wettbewerbsoekonomen und Kartelljuristen pladieren fur eine verscharfte Reglementierung und hohe Bussgelder, weil sie unterstellen, dass die vertikal koordinierte Preisgestaltung der horizontalen Kartellbildung Vorschub leisten koennte. Andere Wissenschaftler und insbesondere auch Experten aus der Marketingpraxis verweisen auf das weitaus groessere Gefahrdungspotenzial eines kategorischen Preisbindungsverbots: Angebotsvielfalt, Markenstarke und Innovativitat wurden zunehmend stranguliert, die Wertschoepfungseffizienz beeintrachtigt und damit die Funktionsfahigkeit des Interbrand- Wettbewerbs fundamental gestoert. Die kartellrechtliche UEberregulierung des vertikalen Marketings sei daher dringend revisionsbedurftig. Daneben mehren sich die Stimmen zugunsten einer differenzierenden Bewertung nach Massgabe eines Fallklassenansatzes.
Diese Kontroverse ist Gegenstand des vorliegenden Forums. Die Grundsatzbeitrage zur kartellrechtlichen Regulierung der vertikalen Preis- und Markenpflege sowie die Fachvortrage von Experten aus Wissenschaft, Wirtschafts- und Kartellrechtspraxis zu Sinn und Grenzen von Preisbindungen und Preisempfehlungen sollen die disziplinubergreifende Diskussion weiter vorantreiben.
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Wettbewerbsbeschrankungen zu beseitigen oder diesen vorzubeugen, ist die Aufgabe wettbewerbspolitischer Interventionen, nicht aber sie zu verursachen. Daher gehoert jedwede kartellrechtliche Einschrankung der unternehmerischen Handlungsfreiheit im Wettbewerb in regelmassigen Zeitabstanden auf den Prufstand der Deregulierung.
An der Preis- und Markenpflege im Absatzkanal scheiden sich die Geister. Einige Wettbewerbsoekonomen und Kartelljuristen pladieren fur eine verscharfte Reglementierung und hohe Bussgelder, weil sie unterstellen, dass die vertikal koordinierte Preisgestaltung der horizontalen Kartellbildung Vorschub leisten koennte. Andere Wissenschaftler und insbesondere auch Experten aus der Marketingpraxis verweisen auf das weitaus groessere Gefahrdungspotenzial eines kategorischen Preisbindungsverbots: Angebotsvielfalt, Markenstarke und Innovativitat wurden zunehmend stranguliert, die Wertschoepfungseffizienz beeintrachtigt und damit die Funktionsfahigkeit des Interbrand- Wettbewerbs fundamental gestoert. Die kartellrechtliche UEberregulierung des vertikalen Marketings sei daher dringend revisionsbedurftig. Daneben mehren sich die Stimmen zugunsten einer differenzierenden Bewertung nach Massgabe eines Fallklassenansatzes.
Diese Kontroverse ist Gegenstand des vorliegenden Forums. Die Grundsatzbeitrage zur kartellrechtlichen Regulierung der vertikalen Preis- und Markenpflege sowie die Fachvortrage von Experten aus Wissenschaft, Wirtschafts- und Kartellrechtspraxis zu Sinn und Grenzen von Preisbindungen und Preisempfehlungen sollen die disziplinubergreifende Diskussion weiter vorantreiben.