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Die Mietkaution besitzt groae praktische Relevanz fur Mieter und Vermieter, aber auch fur Zwangsverwalter und Insolvenzverwalter. Klare und einheitliche Leitlinien zur Behandlung der Mietkaution, insbesondere in den Krisenfallen - Zwangsvollstreckung und Insolvenz - hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bislang aber nicht herausgearbeitet. Grundlegend wird in der Arbeit das zivilrechtliche Verhaltnis als Sicherungstreuhand beschrieben und mit den aus der Mietpraxis bekannten wichtigen Detailfragen abgestimmt. Neben grundlegenden Aspekten des Treuhandrechts bilden somit Fragen der Mietpraxis einen wichtigen ersten Schwerpunkt der Arbeit. Sodann werden auf dieser Grundlage stringente Losungen zu den jungsten zwangsvollstreckungsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragen aufgezeigt. Insbesondere die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu den 146, 148 und 152 ZVG wird hierbei kritisch gewurdigt. Beschlagnahme in der Zwangsverwaltung und Einstandspflicht des Zwangsverwalters bilden hierbei die thematischen Schwerpunkte. Die Arbeit schlieat mit einer eingehenden insolvenzrechtlichen Behandlung, die einen Abgleich mit den zwangsvollstreckungsrechtlichen Ergebnissen aufnimmt.
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Die Mietkaution besitzt groae praktische Relevanz fur Mieter und Vermieter, aber auch fur Zwangsverwalter und Insolvenzverwalter. Klare und einheitliche Leitlinien zur Behandlung der Mietkaution, insbesondere in den Krisenfallen - Zwangsvollstreckung und Insolvenz - hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bislang aber nicht herausgearbeitet. Grundlegend wird in der Arbeit das zivilrechtliche Verhaltnis als Sicherungstreuhand beschrieben und mit den aus der Mietpraxis bekannten wichtigen Detailfragen abgestimmt. Neben grundlegenden Aspekten des Treuhandrechts bilden somit Fragen der Mietpraxis einen wichtigen ersten Schwerpunkt der Arbeit. Sodann werden auf dieser Grundlage stringente Losungen zu den jungsten zwangsvollstreckungsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragen aufgezeigt. Insbesondere die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu den 146, 148 und 152 ZVG wird hierbei kritisch gewurdigt. Beschlagnahme in der Zwangsverwaltung und Einstandspflicht des Zwangsverwalters bilden hierbei die thematischen Schwerpunkte. Die Arbeit schlieat mit einer eingehenden insolvenzrechtlichen Behandlung, die einen Abgleich mit den zwangsvollstreckungsrechtlichen Ergebnissen aufnimmt.