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Die umfassende Anderung des EBRG durch das 2. EBRG-AndG setzt die EBR-Richtlinie 2009/38/EG um. Verbesserte Regelungen fur die Beteiligung von Europaischen Betriebsraten, ihre Zusammenarbeit mit nationalen Arbeitnehmervertretungen und die Neuverhandlung von Vereinbarungen stehen fur die einschneidenden Anderungen. Die 3. Auflage des EBRG-Kommentars geht auf samtliche, vielfach erganzte und neu strukturierte Regelungen ein und informiert auf dem neusten Stand uber: Inhalt, Umfang und Zeitpunkt von Information und Konsultation durch die zentrale Leitung und der damit verbundenen Ebenenabstimmung,
den Auskunftsanspruch der EBR-Akteure gegenuber der zentralen Leitung zur Errichtung eines Gremiums sowie die Berichtspflicht der EBR gegenuber allen nationalen Interessenvertretungen oder den Arbeitnehmern unmittelbar,
die Zusammensetzungsregeln des besonderen Verhandlungsgremiums und des EBR,
Soll-Vorschriften fur Inhalte von EBR-Vereinbarungen,
die Moglichkeit und Voraussetzung einer Neuverhandlung von Vereinbarungen bei wesentlichen Strukturanderungen,
Fortbildung, Sachverstandigenheranziehung und Kostentragung,
Umfang und Grenzen der Fortgeltung bestehender Vereinbarungen sowie
Sanktionen und Unterlassungsanspruch als unionsrechtswidrige Umsetzungsdefizite,
Auswirkungen des Brexits auf die Mandate von EBR-Mitgliedern in und aus UK,
Anderung von EBR-RL und EBRG zur Zulassigkeit von Sitzungsteilnahmen und Beschlussfassungen per Videokonferenz fur Mandatstrager in der Seeschifffahrt. Die Neuauflage berucksichtigt die umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung auf europaischer wie nationaler Ebene, etwa Entscheidungen des EuGH zu Rechtsakten der EU und von Spruchkorpern der Mitgliedsstaaten, insbesondere in Fallen von Verstossen gegen Unterrichtungs- und Anhorungspflichten. Besonders praxisnah: Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzuberschreitenden Verschmelzung wird, zusatzlich zur Kommentierung der Arbeitnehmerbeteiligung in der Europaischen Aktiengesellschaft nach dem SEBG und der SE-Richtlinie, erlautert. Konkrete Hinweise zur Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen, ein Musterbrief an die Unternehmensleitung sowie eine Muster-EBR-Vereinbarung unterstreichen die Beratungsnahe. Das Werk richtet sich an EBR-Initiatoren, -Mitglieder, -Berater/ -Betreuer, Arbeitgeberverbande, Gewerkschaften, Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit wie Experten in Wissenschaft, Verwaltung und Politik. Die Autoren bringen ihre Beratungserfahrungen in der Betreuung von EBR- und SE-Gremien ein. Sie waren in das Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung der EBR-RL und zur Anderung des EBRG eingebunden: Prof. Dr. Thomas Blanke, Oldenburg u Ralf-Peter Hayen, Ass. jur., Referatsleiter, DGB Bundesvorstand, Abteilung Recht, Berlin u Olaf Kunz, Rechtsanwalt, Leiter der Tarifabteilung der IG Metall Bezirksleitung Kuste, Hamburg u Dr. Sandra Birte Carlson, LL.M., Rechtsanwaltin und Fachanwaltin fur Arbeitsrecht, Nurnberg.
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Die umfassende Anderung des EBRG durch das 2. EBRG-AndG setzt die EBR-Richtlinie 2009/38/EG um. Verbesserte Regelungen fur die Beteiligung von Europaischen Betriebsraten, ihre Zusammenarbeit mit nationalen Arbeitnehmervertretungen und die Neuverhandlung von Vereinbarungen stehen fur die einschneidenden Anderungen. Die 3. Auflage des EBRG-Kommentars geht auf samtliche, vielfach erganzte und neu strukturierte Regelungen ein und informiert auf dem neusten Stand uber: Inhalt, Umfang und Zeitpunkt von Information und Konsultation durch die zentrale Leitung und der damit verbundenen Ebenenabstimmung,
den Auskunftsanspruch der EBR-Akteure gegenuber der zentralen Leitung zur Errichtung eines Gremiums sowie die Berichtspflicht der EBR gegenuber allen nationalen Interessenvertretungen oder den Arbeitnehmern unmittelbar,
die Zusammensetzungsregeln des besonderen Verhandlungsgremiums und des EBR,
Soll-Vorschriften fur Inhalte von EBR-Vereinbarungen,
die Moglichkeit und Voraussetzung einer Neuverhandlung von Vereinbarungen bei wesentlichen Strukturanderungen,
Fortbildung, Sachverstandigenheranziehung und Kostentragung,
Umfang und Grenzen der Fortgeltung bestehender Vereinbarungen sowie
Sanktionen und Unterlassungsanspruch als unionsrechtswidrige Umsetzungsdefizite,
Auswirkungen des Brexits auf die Mandate von EBR-Mitgliedern in und aus UK,
Anderung von EBR-RL und EBRG zur Zulassigkeit von Sitzungsteilnahmen und Beschlussfassungen per Videokonferenz fur Mandatstrager in der Seeschifffahrt. Die Neuauflage berucksichtigt die umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung auf europaischer wie nationaler Ebene, etwa Entscheidungen des EuGH zu Rechtsakten der EU und von Spruchkorpern der Mitgliedsstaaten, insbesondere in Fallen von Verstossen gegen Unterrichtungs- und Anhorungspflichten. Besonders praxisnah: Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzuberschreitenden Verschmelzung wird, zusatzlich zur Kommentierung der Arbeitnehmerbeteiligung in der Europaischen Aktiengesellschaft nach dem SEBG und der SE-Richtlinie, erlautert. Konkrete Hinweise zur Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen, ein Musterbrief an die Unternehmensleitung sowie eine Muster-EBR-Vereinbarung unterstreichen die Beratungsnahe. Das Werk richtet sich an EBR-Initiatoren, -Mitglieder, -Berater/ -Betreuer, Arbeitgeberverbande, Gewerkschaften, Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit wie Experten in Wissenschaft, Verwaltung und Politik. Die Autoren bringen ihre Beratungserfahrungen in der Betreuung von EBR- und SE-Gremien ein. Sie waren in das Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung der EBR-RL und zur Anderung des EBRG eingebunden: Prof. Dr. Thomas Blanke, Oldenburg u Ralf-Peter Hayen, Ass. jur., Referatsleiter, DGB Bundesvorstand, Abteilung Recht, Berlin u Olaf Kunz, Rechtsanwalt, Leiter der Tarifabteilung der IG Metall Bezirksleitung Kuste, Hamburg u Dr. Sandra Birte Carlson, LL.M., Rechtsanwaltin und Fachanwaltin fur Arbeitsrecht, Nurnberg.