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Das Werk analysiert das Verhaltnis und den Beitrag Deutschlands zu einer staatenubergreifenden Gerichtsbarkeit im Zeitraum von 1899 bis etwa 1927 auf volkerrechtswissenschaftlicher, auaenpolitischer und historischer Ebene. Die deutsche Kehrtwende von der starren, souveranitatsbetonten Haltung auf den beiden Haager Friedenskonferenzen bis zur Anerkennung des Standigen Internationalen Gerichtshofs steht im Spannungsfeld von einzelstaatlichem Souveranitatsanspruch und den Bedurfnissen einer Volkerrechtsgemeinschaft. Dabei kristallisiert die Autorin den Souveranitatsbegriff als Vehikel und Spielball meist politischer Erwagungen heraus, die letztlich die Argumentation zur internationalen Gerichtsbarkeit pragten. Zunachst uberwog sowohl auf wissenschaftlicher als auch politischer Ebene das Interesse, Deutschland im Machtgefuge der ubrigen Staaten zu etablieren. In den Weltkriegsjahren und danach verstarkte die pazifistische Volkerrechtslehre zugunsten der internationalen Gerichtsbarkeit ihren Einfluss und auch das Auswartige Amt hatte Einsicht in die politische Notwendigkeit, die niederlagebedingte militarische Schwachung durch ein hoheres Maa an Rechtsverbindlichkeit auszugleichen.
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Das Werk analysiert das Verhaltnis und den Beitrag Deutschlands zu einer staatenubergreifenden Gerichtsbarkeit im Zeitraum von 1899 bis etwa 1927 auf volkerrechtswissenschaftlicher, auaenpolitischer und historischer Ebene. Die deutsche Kehrtwende von der starren, souveranitatsbetonten Haltung auf den beiden Haager Friedenskonferenzen bis zur Anerkennung des Standigen Internationalen Gerichtshofs steht im Spannungsfeld von einzelstaatlichem Souveranitatsanspruch und den Bedurfnissen einer Volkerrechtsgemeinschaft. Dabei kristallisiert die Autorin den Souveranitatsbegriff als Vehikel und Spielball meist politischer Erwagungen heraus, die letztlich die Argumentation zur internationalen Gerichtsbarkeit pragten. Zunachst uberwog sowohl auf wissenschaftlicher als auch politischer Ebene das Interesse, Deutschland im Machtgefuge der ubrigen Staaten zu etablieren. In den Weltkriegsjahren und danach verstarkte die pazifistische Volkerrechtslehre zugunsten der internationalen Gerichtsbarkeit ihren Einfluss und auch das Auswartige Amt hatte Einsicht in die politische Notwendigkeit, die niederlagebedingte militarische Schwachung durch ein hoheres Maa an Rechtsverbindlichkeit auszugleichen.