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Trotz einschlagiger Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs erhalten Opfer von Zuwiderhandlungen gegen das EU-Wettbewerbsrecht in der Praxis nur selten Ersatz fur die erlittenen Schaden. Nachdem die EU-Kommission bereits 2005 festgestellt hat, dass dieser Missstand auf Hindernissen in den materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften der Mitgliedsstaaten begrundet liegt, hat sie 2008 ein Weiabuch vorgelegt, um einen wirksamen rechtlichen Rahmen zum Schutz der Geschadigten zu schaffen. Mit den Vorschlagen der Kommission, insbesondere der Moglichkeit der privatrechtlichen Durchsetzung des Europaischen Wettbewerbsrechts befasste sich im Juni 2009 eine Expertentagung an der Karls Universitat in Prag. Der vorliegende Band dokumentiert die Vortrage, steckt das thematische Terrain grundlegend ab und setzt sich kritisch mit der Konzeption der Kommissionsvorschlage auseinander. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den dogmatischen Grundlagen, wie etwa dem Begriff des Schadens als rechtlicher und wirtschaftlicher Kategorie, der Frage von Sammelklagen und der Beweislast. Beitrage zur Rezeption der Kommissionsvorschlage innerhalb der Fachoffentlichkeit sowie erste vorsichtige Erfahrungen und ein Ausblick in die Zukunft bringen den Leser auf den aktuellen Stand der Diskussion.
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Trotz einschlagiger Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs erhalten Opfer von Zuwiderhandlungen gegen das EU-Wettbewerbsrecht in der Praxis nur selten Ersatz fur die erlittenen Schaden. Nachdem die EU-Kommission bereits 2005 festgestellt hat, dass dieser Missstand auf Hindernissen in den materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften der Mitgliedsstaaten begrundet liegt, hat sie 2008 ein Weiabuch vorgelegt, um einen wirksamen rechtlichen Rahmen zum Schutz der Geschadigten zu schaffen. Mit den Vorschlagen der Kommission, insbesondere der Moglichkeit der privatrechtlichen Durchsetzung des Europaischen Wettbewerbsrechts befasste sich im Juni 2009 eine Expertentagung an der Karls Universitat in Prag. Der vorliegende Band dokumentiert die Vortrage, steckt das thematische Terrain grundlegend ab und setzt sich kritisch mit der Konzeption der Kommissionsvorschlage auseinander. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den dogmatischen Grundlagen, wie etwa dem Begriff des Schadens als rechtlicher und wirtschaftlicher Kategorie, der Frage von Sammelklagen und der Beweislast. Beitrage zur Rezeption der Kommissionsvorschlage innerhalb der Fachoffentlichkeit sowie erste vorsichtige Erfahrungen und ein Ausblick in die Zukunft bringen den Leser auf den aktuellen Stand der Diskussion.