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Der Verweis auf die globale Bedeutung von Menschenrechten ist heute ein gangiges Argumentationsmuster in der internationalen Politik als auch in der volkerrechtlichen Debatte. Die Aufwertung der Menschenrechtsidee ist allerdings nicht ohne Ambivalenz, denn gerade im Kontext globaler Auseinandersetzungen wird sie allzu gerne zur hegemonialen Selbstermachtigung missbraucht. Das Buch widmet sich diesem Problem und fragt nach einer interkulturell sensiblen Begrundung und institutionellen Ausgestaltung des menschenrechtsbezogenen Volkerrechts. Es wird einerseits in rechtssoziologischer Perspektive argumentiert, dass die zunehmend transnational organisierte Menschenrechtsbewegung Ausdruck eines die Evolution des Rechts vorantreibenden Konfliktlernens ist, indem Unrechtserfahrungen in Autonomieanspruche transformiert und auf die Struktur des Rechts bezogen werden. Andererseits ist die Genese und Durchsetzung von Menschenrechten in rechtssystematischer Perspektive als eine von hegemonialen Missbrauchen bedrohte Herrschaftspraxis zu beschreiben, weshalb befurwortet wird, Menschenrechtspolitiken nicht nur zu konstitutionalisieren, sondern sie auch zu demokratisieren.
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Der Verweis auf die globale Bedeutung von Menschenrechten ist heute ein gangiges Argumentationsmuster in der internationalen Politik als auch in der volkerrechtlichen Debatte. Die Aufwertung der Menschenrechtsidee ist allerdings nicht ohne Ambivalenz, denn gerade im Kontext globaler Auseinandersetzungen wird sie allzu gerne zur hegemonialen Selbstermachtigung missbraucht. Das Buch widmet sich diesem Problem und fragt nach einer interkulturell sensiblen Begrundung und institutionellen Ausgestaltung des menschenrechtsbezogenen Volkerrechts. Es wird einerseits in rechtssoziologischer Perspektive argumentiert, dass die zunehmend transnational organisierte Menschenrechtsbewegung Ausdruck eines die Evolution des Rechts vorantreibenden Konfliktlernens ist, indem Unrechtserfahrungen in Autonomieanspruche transformiert und auf die Struktur des Rechts bezogen werden. Andererseits ist die Genese und Durchsetzung von Menschenrechten in rechtssystematischer Perspektive als eine von hegemonialen Missbrauchen bedrohte Herrschaftspraxis zu beschreiben, weshalb befurwortet wird, Menschenrechtspolitiken nicht nur zu konstitutionalisieren, sondern sie auch zu demokratisieren.