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Niedergelassene Vertragsarzte wurden in der Vergangenheit regelmassig nur als Belegarzte und Konsiliararzte in der stationaren Versorgung tatig. Mit der grundsatzlichen Offnung der Krankenhaustatigkeit fur Vertragsarzte durch den Gesetzgeber des Vertragsarztrechtsanderungsgesetzes im Jahr 2006 etablierten sich auch weitergehende Formen der Kooperation. Von besonderer tatsachlicher Bedeutung ist hierbei die von den Vertragsparteien angestrebte freiberufliche Erbringung von Hauptleistungen durch Vertragsarzte. Der Autor stellt die hergebrachten Kooperationsformen der Belegarzt- und Konsiliartatigkeit vor und zeigt deren rechtliche Grenzen auf. Ausgehend von dem Befund, dass die systematische Einbindung von Vertragsarzten in die Leistungserbringung der Krankenhauser keine Form der Konsiliartatigkeit ist, untersucht der Autor, ob die freiberufliche Einbindung niedergelassener Vertragsarzte ausserhalb der etablierten Kooperationsformen rechtlich zulassig ist und welche Grenzen ihr gesetzt sind. Schwerpunkte der Untersuchung sind die krankenhausrechtliche Zulassigkeit der Beteiligung von Vertragsarzten an der Erbringung allgemeiner Krankenhausleistungen, die Moglichkeit der Wahlleistungserbringung durch Vertragsarzte, mogliche Beschrankungen durch das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt und die Prufung der arbeits- und sozialrechtlichen Zulassigkeit der freiberuflichen Einbindung.
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Niedergelassene Vertragsarzte wurden in der Vergangenheit regelmassig nur als Belegarzte und Konsiliararzte in der stationaren Versorgung tatig. Mit der grundsatzlichen Offnung der Krankenhaustatigkeit fur Vertragsarzte durch den Gesetzgeber des Vertragsarztrechtsanderungsgesetzes im Jahr 2006 etablierten sich auch weitergehende Formen der Kooperation. Von besonderer tatsachlicher Bedeutung ist hierbei die von den Vertragsparteien angestrebte freiberufliche Erbringung von Hauptleistungen durch Vertragsarzte. Der Autor stellt die hergebrachten Kooperationsformen der Belegarzt- und Konsiliartatigkeit vor und zeigt deren rechtliche Grenzen auf. Ausgehend von dem Befund, dass die systematische Einbindung von Vertragsarzten in die Leistungserbringung der Krankenhauser keine Form der Konsiliartatigkeit ist, untersucht der Autor, ob die freiberufliche Einbindung niedergelassener Vertragsarzte ausserhalb der etablierten Kooperationsformen rechtlich zulassig ist und welche Grenzen ihr gesetzt sind. Schwerpunkte der Untersuchung sind die krankenhausrechtliche Zulassigkeit der Beteiligung von Vertragsarzten an der Erbringung allgemeiner Krankenhausleistungen, die Moglichkeit der Wahlleistungserbringung durch Vertragsarzte, mogliche Beschrankungen durch das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt und die Prufung der arbeits- und sozialrechtlichen Zulassigkeit der freiberuflichen Einbindung.