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Die grune Hand des Urheberrechts symbolisiert die untrennbare Verbindung des Urhebers zu seinen Werkschopfungen, auch wenn diese Schopfungen als vergriffen oder verwaist gelten. Die Nutzung verwaister und vergriffener Werke spielt fur die Bewahrung des kulturellen Erbes und den Aufbau digitaler Bibliotheken eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund wurde mithilfe der europaischen Bestimmungen der Richtlinie 2012/28/EU und der entsprechenden Umsetzungsgesetze die Barriere der fehlenden Moglichkeit der Rechteklarung uberwunden und der Rechtsrahmen fur die Digitalisierung und Verbreitung verwaister Werke geschaffen. Ungeachtet des nicht unwesentlichen Umstandes, dass die Rechteinhaber der vergriffenen Werke im Grunde bekannt und auffindbar sind und infolgedessen die Rechteinhaber den potentiellen Nutzern grundsatzlich auch unmittelbar Nutzungsrechte einraumen konnten, wurde die Nutzung vergriffener Werke nunmehr auch uber den Weg der vermuteten treuhanderischen Rechtewahrnehmung ermoglicht. Uber verschiedene Auslegungsmethoden leitet der Autor allgemeingultige Definitionen der Begriffe verwaiste und vergriffene Werke her, zeigt wesentliche Widerspruche im Regelungssystem auf, benennt Mangel in den Schutzanforderungen und bietet rechtspolitische und dogmatische Losungen an.
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Die grune Hand des Urheberrechts symbolisiert die untrennbare Verbindung des Urhebers zu seinen Werkschopfungen, auch wenn diese Schopfungen als vergriffen oder verwaist gelten. Die Nutzung verwaister und vergriffener Werke spielt fur die Bewahrung des kulturellen Erbes und den Aufbau digitaler Bibliotheken eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund wurde mithilfe der europaischen Bestimmungen der Richtlinie 2012/28/EU und der entsprechenden Umsetzungsgesetze die Barriere der fehlenden Moglichkeit der Rechteklarung uberwunden und der Rechtsrahmen fur die Digitalisierung und Verbreitung verwaister Werke geschaffen. Ungeachtet des nicht unwesentlichen Umstandes, dass die Rechteinhaber der vergriffenen Werke im Grunde bekannt und auffindbar sind und infolgedessen die Rechteinhaber den potentiellen Nutzern grundsatzlich auch unmittelbar Nutzungsrechte einraumen konnten, wurde die Nutzung vergriffener Werke nunmehr auch uber den Weg der vermuteten treuhanderischen Rechtewahrnehmung ermoglicht. Uber verschiedene Auslegungsmethoden leitet der Autor allgemeingultige Definitionen der Begriffe verwaiste und vergriffene Werke her, zeigt wesentliche Widerspruche im Regelungssystem auf, benennt Mangel in den Schutzanforderungen und bietet rechtspolitische und dogmatische Losungen an.